Manuel Grotz
Manuel Grotz Privatanleger · Aktionärsforum Bodensee

Kommentar · Bodensee · Genossenschaftsbanken

Symbolbild: Mitglieder einer Genossenschaftsbank stimmen mit grünen Stimmkarten ab, im Hintergrund der Lindauer Leuchtturm und die Alpen
Symbolbild (KI-generiert): Abstimmung in einer Genossenschaftsversammlung am Bodensee

Seit dem 12. August 2026 sammelt die Initiative „Freunde der BodenseeBank“ Unterschriften für ein Mitgliederbegehren bei der VR SüdBank eG. Ziel ist eine außerordentliche Vertreterversammlung, die die Satzungsänderungen vom 28. Juli 2026 neu verhandeln soll. Ich habe mir die Forderungen, die Unterlagen der Initiative und die Stellungnahmen der Bankführung genau angesehen. Mein Ergebnis: Ich halte das Begehren inhaltlich für falsch, und ich halte die fusionierte Bank in Vorstand und Aufsichtsrat für gut aufgestellt. Hier ist meine Begründung.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bank: Die VR SüdBank eG mit Sitz in Lindau entstand am 19. September 2024 aus der Fusion der Bayerischen BodenseeBank und der Raiffeisenbank Westallgäu. Beide Namen bleiben als Marken erhalten. Rund 11.000 Mitglieder werden von etwa 110 Vertreterinnen und Vertretern repräsentiert.
  • Der Streitpunkt: Am 28. Juli 2026 hat die Vertreterversammlung eine Satzungsänderung beschlossen, unter anderem einen neuen Vergütungsrahmen für den Aufsichtsrat.
  • Das Begehren: Die Initiative braucht mindestens 150 gültige Unterschriften, um eine außerordentliche Vertreterversammlung zu erzwingen. Mitte September waren es nach Presseberichten rund 110.
  • Meine Position: Die Änderungen sind nachvollziehbar, rechtlich sauber beschlossen und nach der Führungskrise 2025 eine Stabilisierung. Eine Extra-Versammlung würde vor allem alte Gräben wieder aufreißen.

Worum es beim Mitgliederbegehren geht

Damit sich jeder selbst ein Bild machen kann, zuerst fair zusammengefasst, was die Initiative fordert. Auf freunde-der-bodenseebank.de nennt sie fünf Punkte:

  1. eine Neubewertung der deutlich erhöhten Aufsichtsratsvergütung,
  2. eine Überprüfung angeblich verringerter Aufgaben des Aufsichtsrats,
  3. eine Neuregelung für den Fall eines Wechsels des Prüfungsverbandes,
  4. eine Überprüfung der geänderten Wahlmechanismen für den Aufsichtsrat,
  5. eine Diskussion über die Rückkehr von der Vertreter- zur Mitgliederversammlung.

Zusätzlich kritisiert die Initiative, die Änderungen entsprächen nicht der Mustersatzung des Genossenschaftsverbandes und seien nicht transparent genug vermittelt worden. Schauen wir uns die Punkte einzeln an.

1. Aufsichtsratsvergütung: ein Rahmen, kein Gehalt

Die Zahl, die für Empörung sorgt: Das Budget für den Aufsichtsrat stieg von rund 85.000 bis 90.000 Euro pro Jahr (bisher 0,1 Promille der Bilanzsumme, für 10 Mitglieder) auf bis zu rund 246.000 Euro (künftig 3 Promille der Eigenmittel, für 8 Mitglieder). Klingt nach fast einer Verdreifachung. Was dabei gern untergeht:

  • Es ist eine Obergrenze. Laut Aufsichtsratsvorsitzender Katrin Koch und ihrem Aufsichtsratskollegen Johannes Buhmann wird der Rahmen im Regelfall zu unter 40 Prozent ausgeschöpft. Die tatsächliche Auszahlung kontrollieren externe Wirtschaftsprüfer.
  • Rechnen wir nach: 246.000 Euro geteilt durch 8 ergeben im absoluten Extremjahr rund 30.750 Euro pro Kopf. Bei 40 Prozent Auslastung sind es gut 12.000 Euro pro Jahr, für ein Mandat mit persönlicher Haftung in einer Bank. Buhmann hat seinen Einsatz auf etwa 12 Euro pro Stunde überschlagen.
  • Die Arbeit ist real gewachsen. Koch hatte 2022 weniger als 20 Termine und unter 100 E-Mails im Mandat, 2026 waren es bereits 69 Termine und 510 E-Mails. Fusion, Führungskrise, Nachwahlen: Das war kein normales Aufsichtsratsjahr.
  • Die Anforderungen sind gestiegen. Aufsichtsräte von Kreditinstituten müssen Sachkunde nachweisen, sich laufend fortbilden und haften nach dem Genossenschaftsgesetz (§ 41 in Verbindung mit § 34 GenG) persönlich für Sorgfaltspflichtverletzungen. Wer qualifizierte Unternehmerinnen, Steuerfachleute und Kaufleute für so ein Amt gewinnen will, kann das nicht dauerhaft zum Nulltarif erwarten.

Mein Punkt: Die Bemessungsgrundlage an die Eigenmittel zu koppeln, also an die Substanz, die der Aufsichtsrat schützen soll, ist nicht unanständig, sondern logisch. Kritik am Timing ist berechtigt. Die Bankführung hat selbst eingeräumt, dass der Zeitpunkt „vielleicht falsch gewählt“ war. Das ist aber ein Kommunikationsproblem, kein Grund für eine außerordentliche Versammlung.

2. Prüfungsverband: viel Lärm um ein theoretisches Szenario

Künftig entscheiden Vorstand und Aufsichtsrat über einen etwaigen Wechsel des Prüfungsverbandes, bisher mussten die Vertreter zustimmen. Vorstandsmitglied Armin Mesmer spricht von einer „Glättung der Verhältnisse“, die Initiative von einem „Entzug von Mitgliederrechten“.

Nüchtern betrachtet: Jede Genossenschaft muss einem Prüfungsverband angehören (§ 54 GenG) und wird regelmäßig geprüft (§ 53 GenG). Daran ändert die Satzung nichts. Die Bank hat zudem öffentlich erklärt, es gebe „keinerlei Pläne für einen Wechsel“. Über ein Szenario, das niemand plant und das die gesetzliche Prüfung nicht berührt, eine Sonderversammlung einzuberufen, steht in keinem Verhältnis.

3. Wahlmechanismen: die Lehre aus der Führungskrise

Wer die Änderungen am Wahlverfahren bewertet, sollte sich an den Winter 2025/26 erinnern. Nach dem Rücktritt des damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Ende Oktober 2025 legten vier weitere Aufsichtsräte der BodenseeBank-Seite ihre Mandate nieder. Übrig blieben fünf von zehn Mitgliedern, weniger als die sechs, die die Satzung verlangte, und die bei der Fusion vereinbarte Parität zwischen beiden Häusern war nicht mehr einzuhalten. Das Kontrollgremium einer Bank war zeitweise nicht voll handlungsfähig.

Endgültig gelöst wurde das in der außerordentlichen Vertreterversammlung im März 2026. Rund 80 der 110 Vertreter kamen, vier neue Aufsichtsräte wurden gewählt, die Presse sprach von einer Versammlung „in Harmonie“. Dass eine Bank ihre Wahlregeln danach so anpasst, dass sich eine solche Blockade nicht wiederholt, ist für mich verantwortungsvolle Unternehmensführung, kein Machtspiel.

4. Zurück zur Mitgliederversammlung? Bei 11.000 Mitgliedern unrealistisch

Das Genossenschaftsgesetz erlaubt Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern ausdrücklich, statt einer Mitglieder- eine Vertreterversammlung einzurichten (§ 43a GenG). Das hat Gründe: Eine Versammlung für potenziell 11.000 Mitglieder bräuchte eine Halle, kostet viel Geld und führt in der Praxis dazu, dass eine kleine, gut mobilisierte Gruppe entscheidet. Die Vertreter werden von den Mitgliedern gewählt. Genau dort gehört die Diskussion hin, und genau dort wurde am 28. Juli entschieden.

5. „Nicht nach Mustersatzung“ ist kein Argument

Die Mustersatzung des Verbandes ist eine Vorlage, kein Gesetz. Genossenschaften weichen regelmäßig davon ab, weil sie unterschiedlich groß sind, unterschiedliche Geschichten haben und in diesem Fall zwei Häuser zusammengeführt haben. Entscheidend ist, dass die Änderungen ordnungsgemäß von der Vertreterversammlung beschlossen wurden. Das ist geschehen.

Warum Vorstand und Aufsichtsrat gut aufgestellt sind

Der Vorstand mit Vorstandssprecher Martin Öfner sowie Armin Mesmer und Hans-Peter Beyrer hat die Fusion technisch reibungslos über die Bühne gebracht. Ansprechpartner und Betreuungsintensität blieben laut Bank unverändert, gleichzeitig hat sich der Spielraum für größere Einzelkredite durch die gemeinsame Bilanz nahezu verdoppelt. Das ist für Unternehmen und Immobilieninvestoren in Lindau und im Westallgäu ein handfester Vorteil. Laut Bank liegt das Kundengeschäft seit der Fusion über den Erwartungen. Und der Vorstand hat die Führungskrise gemeinsam durchgestanden, statt das Haus in Lager zu spalten. Kontinuität ist für eine Regionalbank ein Wert an sich.

Der Aufsichtsrat unter Vorsitz von Katrin Koch ist breit aufgestellt: mit Julian Gierer (Winzer und Geschäftsführer), Theresia Gsell (Steuerfachangestellte und Buchhalterin), Halim Rrahimi (Prokurist, Leiter Einkauf und Vertrieb), Tino Wiesner (geschäftsführender Gesellschafter) sowie Johannes Buhmann, Robert Ihler und Maria Schauer. Das ist die Mischung aus Unternehmertum, Zahlenverständnis und regionaler Verwurzelung, die ein genossenschaftliches Kontrollgremium braucht. Und es ist ein Gremium, das nach einer schweren Phase wieder arbeitsfähig ist.

Was die Initiative richtig anspricht

Fair bleiben gehört dazu. Die Initiative hat einen Punkt, wenn sie mehr Transparenz einfordert. Eine Budgeterhöhung dieser Größenordnung hätte man offensiver erklären müssen, bevor sie auf der Tagesordnung steht, nicht danach. Die Bank hat reagiert: mit einem Vertreterdialog am 16. September 2026 in Heimenkirch und mit Mitgliederdialogen, die für November angekündigt sind.

Mein konstruktiver Vorschlag statt einer Sonderversammlung: Die VR SüdBank sollte die tatsächlich ausgezahlte Aufsichtsratsvergütung jedes Jahr gut sichtbar im Geschäftsbericht und auf der Vertreterversammlung ausweisen. Dann kann jedes Mitglied nachprüfen, ob der Rahmen wirklich nur zu unter 40 Prozent genutzt wird. Das schafft mehr Vertrauen als jede Unterschriftenliste.

Zur Einordnung: Mitinitiator des Begehrens ist laut Schwäbischer Zeitung Jörg Bauer, der frühere Aufsichtsratsvorsitzende der VR SüdBank, der sein Amt Ende Oktober 2025 niedergelegt hat. Jedes Mitglied hat selbstverständlich das Recht, ein Begehren zu starten, und Bauer hat die Fusion als Aufsichtsratschef maßgeblich mitgeprägt. Leserinnen und Leser sollten aber wissen, dass das Begehren vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen von 2025 entsteht.

Mein Fazit

Eine außerordentliche Vertreterversammlung kostet Geld, bindet Vorstand und Aufsichtsrat und würde einen Konflikt neu entfachen, den die Bank gerade erst beigelegt hat. Inhaltlich überzeugen mich die Forderungen nicht: Die Vergütung ist ein kontrollierter Höchstrahmen, der Prüfungsverband bleibt gesetzlich gesichert, die Wahlregeln ziehen die Lehre aus der Krise, und eine Mitgliederversammlung für 11.000 Menschen ist nicht praktikabel.

Ich unterschreibe das Mitgliederbegehren deshalb nicht. Wer Fragen hat, und die darf man als Genossin oder Genosse immer haben, sollte die Mitgliederdialoge im November nutzen und dort Transparenz einfordern. Das ist genossenschaftlich im besten Sinne: miteinander reden, statt die Bank erneut in einen Lagerstreit zu ziehen.

Bayerische BodenseeBank
Zweigniederlassung der VR SüdBank eG in Lindau

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Quellen: Google News (Suchbegriffe VR SüdBank, BodenseeBank, Raiffeisenbank Westallgäu) sowie die News-Seiten von bodenseebank.de und raiffeisenbank-westallgaeu.de. Überschriften stammen von den jeweiligen Medien; für deren Inhalte sind die Herausgeber verantwortlich.

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