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Englischkurs von der Steuer absetzen: So widerlegst du die „private Lebensführung“

Von Manuel Grotz · Stand: 30. September 2026 · Lesezeit ca. 9 Minuten

Du buchst einen Englischkurs, weil dein Job es verlangt – und das Finanzamt streicht die Kosten mit einem Satz: „Kosten der privaten Lebensführung“. Das ist die Standardantwort, aber sie ist nicht das letzte Wort. Der Bundesfinanzhof hat mehrfach entschieden, dass Sprachkurse Werbungskosten sein können, sogar dann, wenn du nur Grundkenntnisse lernst. Entscheidend ist, wie gut du den beruflichen Zusammenhang belegst. In diesem Beitrag bekommst du die Rechtslage, die sieben stärksten Argumente, ein Rechenbeispiel und eine Musterbegründung, die du direkt in deine Steuererklärung oder deinen Einspruch übernehmen kannst.

Englischkurs von der Steuer absetzen – Werbungskosten nach § 9 EStG statt private Lebensführung nach § 12 EStG

Grafik: manuel360finanz.de

Das Wichtigste in Kürze

  • Ja, ein Englischkurs ist absetzbar – als Werbungskosten (Arbeitnehmer, § 9 EStG) oder Betriebsausgaben (Selbstständige, § 4 Abs. 4 EStG), wenn ein konkreter beruflicher Zusammenhang besteht.
  • Grundkurs reicht: Laut BFH (VI R 46/01) zählen auch Anfängerkurse, wenn schon die nächste Stufe deiner Karriere Englisch erfordert.
  • Online schlägt Sprachreise: Ein Online-Kurs wie bei easypeasyfluent hat keine touristische Komponente. Das Finanzamt kann nichts „privat mitveranlasst“ nennen, was am Schreibtisch stattfindet.
  • Beweise sammeln: Arbeitgeberbescheinigung, Stellenbeschreibung, englische Kunden oder Konzernsprache, Kursinhalt Business English.
  • Nicht aufgeben: Bei Ablehnung hast du einen Monat für den Einspruch. Oft reicht eine saubere Begründung.

1.Warum das Finanzamt „Kosten der privaten Lebensführung“ sagt

Die Ablehnung stützt sich auf § 12 Nr. 1 EStG. Danach sind Aufwendungen für die Lebensführung nicht abziehbar, auch wenn sie „zur Förderung des Berufs“ beitragen. Englisch gilt für viele Sachbearbeiter als klassische Allgemeinbildung: nützlich im Urlaub, beim Serienschauen, auf Reisen. Deshalb unterstellen Finanzämter bei Sprachkursen gern eine private (Mit-)Veranlassung.

Das Problem an dieser Sichtweise: Sie ist pauschal. Das Gesetz fragt nicht, ob eine Fähigkeit auch privat nützt. Es fragt, ob die Aufwendungen durch den Beruf veranlasst sind (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG). Genau dort setzt deine Argumentation an.

Typische Ablehnungsbegründung: „Die Aufwendungen für den Englischkurs sind den Kosten der privaten Lebensführung zuzuordnen, da Englischkenntnisse allgemein nützlich sind und ein konkreter beruflicher Bezug nicht nachgewiesen wurde.“ Beachte den letzten Halbsatz: Der Knackpunkt ist fast immer der fehlende Nachweis, nicht die Rechtslage.

2.Die Rechtslage: Was Gesetz und Bundesfinanzhof sagen

Fortbildungskosten sind Werbungskosten, wenn sie in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit deinen künftigen steuerbaren Einnahmen stehen. Für Sprachkurse hat der BFH diese Formel in mehreren Urteilen konkretisiert:

UrteilKernaussageNutzen für dich
BFH, 10.04.2002
VI R 46/01
Sprachkurs ist beruflich veranlasst, wenn schon die nächste Stufe des beruflichen Fortkommens Fremdsprachen erfordert. Auch ein Grundkurs zählt als notwendige Vorstufe.Du brauchst keine Beförderung in der Tasche – ein realistischer nächster Karriereschritt reicht.
BFH, 13.06.2002
VI R 168/00
Ein Sprachkurs darf nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil er im EU-Ausland stattfindet.Zeigt: Der BFH prüft die Veranlassung, nicht den Ort.
BFH, 21.09.2009
GrS 1/06
Großer Senat: Kein generelles Aufteilungs- und Abzugsverbot mehr. Gemischte Aufwendungen können aufgeteilt werden.Selbst bei privater Mitveranlassung ist nicht alles verloren – der berufliche Anteil bleibt abziehbar.
BFH, 24.02.2011
VI R 12/10
Grundlegende Sprachkenntnisse sind beruflich veranlasst, wenn sie für die Tätigkeit ausreichen. Kursgebühren abziehbar; bei Reisekosten ins Ausland ggf. Aufteilung.Kursgebühr ist der „sichere“ Teil. Unsicher sind nur Reisekosten – die hast du beim Online-Kurs gar nicht.
Merksatz: Nicht die Sprache entscheidet, sondern der Zusammenhang mit deinem Beruf. Wer diesen Zusammenhang konkret belegt, hat die Rechtsprechung auf seiner Seite.

3.Die 7 Argumente, die beim Finanzamt ziehen

Je mehr dieser Punkte auf dich zutreffen und je besser du sie belegst, desto stärker ist dein Fall. Idealerweise kombinierst du mehrere.

1. Englisch ist Arbeitssprache

Konzernsprache, internationale Meetings, Teams-Calls mit Kollegen im Ausland. Beleg: Organigramm, Einladungen, E-Mail-Verläufe (geschwärzt).

2. Kunden und Lieferanten

Du verhandelst, schreibst Angebote oder Reklamationen auf Englisch. Beleg: Auszüge aus Korrespondenz, Kundenliste nach Ländern.

3. Stellenbeschreibung

„Verhandlungssicheres Englisch“ steht in deinem Arbeitsvertrag, der Stellenbeschreibung oder der internen Ausschreibung für die nächste Stufe.

4. Nächster Karriereschritt

Teamleitung, Projektleitung, Auslandsprojekt: Wenn die realistische nächste Position Englisch voraussetzt, greift VI R 46/01 direkt.

5. Fachliteratur und Normen

Technische Normen, Datenblätter, Software, Fachartikel und Schulungen sind oft nur auf Englisch verfügbar. Für Ingenieure, IT und Finanzberufe ein starkes Argument.

6. Grenzgänger und internationale Arbeitgeber

Gerade am Bodensee: Arbeitgeber in der Schweiz, in Liechtenstein oder Österreich mit globalen Kunden. Deine Werbungskosten zählen trotzdem in der deutschen Steuererklärung.

7. Jobsuche und Neuorientierung

Auch ohne aktuelle Stelle kannst du vorweggenommene Werbungskosten geltend machen, wenn der Kurs auf konkrete Bewerbungen zielt. Beleg: Stellenanzeigen, die Englisch verlangen.

+ Bonus: Kursinhalt

Business English, Präsentieren, Verhandeln, E-Mails schreiben, Fachvokabular: Je berufsnäher der Lehrplan, desto schwerer das „privat“-Argument.

Der stärkste Einzelbeleg: Eine kurze Bescheinigung deines Arbeitgebers, dass Englischkenntnisse für deine aktuelle oder die angestrebte Position erforderlich sind. Ein Satz auf Firmenbriefpapier wiegt beim Sachbearbeiter mehr als zwei Seiten eigene Argumentation.

4.Praxisbeispiel: Online-Englischkurs bei easypeasyfluent

Nehmen wir einen konkreten Anbieter: easypeasyfluent ist eine Online-Englischschule mit Sitz in Zug (Schweiz). Laut der AMS-Weiterbildungsdatenbank bietet sie Live-Unterricht mit muttersprachlichen Lehrkräften, allgemeine Kurse von A0 bis C1, Einzel- und Kleingruppenunterricht, Business English (A2 bis C1) sowie Vorbereitung auf IELTS- und Cambridge-Prüfungen. Die Kurskosten liegen dort mit rund 497 bis 990 Euro pro Angebot angegeben (aktuelle Preise beim Anbieter prüfen).

Steuerlich ist so ein Format aus drei Gründen günstig:

  1. Keine Reise, kein Urlaub: Das Hauptargument der Finanzämter gegen Sprachreisen (touristischer Wert, private Ortswahl) fällt komplett weg.
  2. Business-English-Kurs als Beleg: Wählst du den Business-English-Kurs statt eines allgemeinen Konversationskurses, spricht schon der Lehrplan für die berufliche Veranlassung.
  3. Prüfbarer Abschluss: Eine IELTS- oder Cambridge-Prüfung ist ein objektiver Nachweis, den Arbeitgeber in Stellenanzeigen häufig verlangen. Die Prüfungsgebühr ist ebenfalls Werbungskosten.
Praxistipps für ausländische Anbieter: Lass dir eine ordentliche Rechnung auf deinen Namen ausstellen (Kursbezeichnung, Zeitraum, Stundenumfang, Betrag). Zahlst du in Schweizer Franken, rechnest du mit dem Kurs am Zahlungstag in Euro um und legst den Kontoauszug bei. Bewahre außerdem eine Teilnahmebestätigung oder den Lehrplan auf.

Hinweis: easypeasyfluent dient hier als Beispiel für einen Online-Anbieter. Es besteht keine Kooperation und dieser Beitrag ist keine Empfehlung. Die Argumentation gilt genauso für jede andere Sprachschule, VHS-Kurse oder Firmentrainings.

5.Rechenbeispiel: So viel bringt der Englischkurs in der Steuererklärung

Wichtig vorab: Als Arbeitnehmer bekommst du automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro. Deine Werbungskosten wirken sich nur aus, soweit sie diesen Betrag übersteigen. Pendler liegen meist ohnehin darüber, dann zählt jeder Euro des Kurses voll.

Fahrten zur Arbeit: 20 km × 220 Tage × 0,38 €1.672 €
Online-Englischkurs Business English (Beispiel)890 €
IELTS-Prüfungsgebühr (Beispielwert)250 €
Headset und Lernmaterial80 €
Kontoführung (16 €) und Arbeitsmittel (100 €)116 €
Werbungskosten gesamt3.008 €
davon durch den Englischkurs zusätzlich1.220 €
Steuerersparnis bei 35 % Grenzsteuersatz≈ 427 €

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Entfernungspauschale 2026: 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Deinen persönlichen Grenzsteuersatz kannst du mit dem Steueroptimierer 2026 ermitteln.

Der Kurs kostet dich im Beispiel also effektiv nur rund 65 Prozent des Rechnungsbetrags. Wer höher besteuert wird, spart entsprechend mehr.

6.Musterbegründung für das Finanzamt (zum Kopieren)

Trage die Kosten in der Anlage N bei den Werbungskosten unter „Fortbildungskosten“ ein und reiche die Begründung als ergänzende Angabe (ELSTER: „Ergänzende Angaben zur Steuererklärung“) oder als Anlage ein. Passe die eckigen Klammern an deinen Fall an:

Begründung zu den Fortbildungskosten – Englischkurs [Anbieter], [Zeitraum]

Ich mache Aufwendungen in Höhe von [Betrag] Euro für einen Englischkurs als Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG geltend. Die Aufwendungen sind beruflich veranlasst und keine Kosten der privaten Lebensführung im Sinne von § 12 Nr. 1 EStG.

Ich bin als [Position] bei [Arbeitgeber] tätig. Englisch ist in meiner Tätigkeit [Arbeitssprache / Sprache der Kommunikation mit Kunden und Lieferanten in (Ländern) / Sprache der technischen Dokumentation]. [Anteil oder Beispiele nennen, z. B. „wöchentlich zwei internationale Abstimmungen“]. Die Erforderlichkeit der Englischkenntnisse bestätigt mein Arbeitgeber in der beigefügten Bescheinigung. [Alternativ: Die nächste Stufe meines beruflichen Fortkommens als (Position) setzt verhandlungssichere Englischkenntnisse voraus, siehe beigefügte Stellenbeschreibung.]

Der Kurs war ein Online-Kurs mit dem Schwerpunkt Business English (Inhalte: [Präsentationen, Verhandlungen, geschäftliche Korrespondenz, Fachvokabular]). Eine private Mitveranlassung durch Reise oder Freizeitwert liegt nicht vor.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind Aufwendungen für Sprachkurse Werbungskosten, wenn ein konkreter Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht. Dies gilt auch für Kurse, die Grundkenntnisse vermitteln, wenn bereits die nächste Stufe des beruflichen Fortkommens Fremdsprachenkenntnisse erfordert (BFH, Urteil vom 10.04.2002, VI R 46/01, BStBl II 2002, 579; BFH, Urteil vom 24.02.2011, VI R 12/10). Hilfsweise wäre nach dem Beschluss des Großen Senats vom 21.09.2009 (GrS 1/06) zumindest der beruflich veranlasste Anteil abziehbar.

Anlagen: Rechnung, Zahlungsnachweis, Teilnahmebestätigung/Kursinhalt, Arbeitgeberbescheinigung [ggf. Stellenbeschreibung].

7.Wenn das Finanzamt trotzdem ablehnt

Steht im Steuerbescheid, dass die Kosten nicht anerkannt wurden, hast du einen Monat ab Bekanntgabe Zeit für einen Einspruch (§ 355 AO). Der Einspruch ist kostenlos und geht bequem über ELSTER.

  1. Einspruch fristwahrend einlegen und Begründung sowie fehlende Belege nachreichen – meist genau die Arbeitgeberbescheinigung.
  2. Musterbegründung oben verwenden und konkret auf die Ablehnungsbegründung eingehen.
  3. Kompromiss anbieten: Bleibt der Sachbearbeiter hart, verweise auf GrS 1/06 und schlage eine anteilige Anerkennung vor. 50 Prozent sind besser als nichts.
  4. Finanzgericht als letzte Stufe: Nach einer Einspruchsentscheidung ist die Klage möglich. Bei Beträgen unter 1.000 Euro lohnt sich das selten, bei teuren Kursen und guten Belegen schon eher.
Achtung Frist: Ab 2027 kommen Steuerbescheide standardmäßig digital. Der Bescheid gilt dann als zugestellt, auch wenn du nicht in dein ELSTER-Postfach schaust. Mehr dazu im Beitrag Steuerbescheid ab 2027 digital: Die stille Fristfalle.

8.Noch besser: Der Arbeitgeber zahlt – steuerfrei

Die eleganteste Lösung ist, den Kurs gar nicht selbst zu zahlen. Übernimmt dein Arbeitgeber die Kosten für einen Sprachkurs im ganz überwiegend betrieblichen Interesse, ist das für dich kein steuerpflichtiger Arbeitslohn (R 19.7 LStR). Du sparst also nicht nur Steuern, sondern die gesamten Kosten. Dein Arbeitgeber kann die Ausgabe als Betriebsausgabe absetzen.

Frag also vor der Buchung nach. Viele Firmen haben ein Weiterbildungsbudget, das gar nicht ausgeschöpft wird. Und wenn der Arbeitgeber ablehnt, bekommst du bei der Gelegenheit zumindest die Bescheinigung, dass Englisch für deine Stelle wichtig ist.

Selbstständige und Freiberufler buchen den Kurs als Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 4 EStG). Auch hier gilt: Englischsprachige Kunden, Aufträge oder Märkte belegen.

Checkliste: Diese Unterlagen solltest du haben

  • Rechnung auf deinen Namen mit Kursbezeichnung, Zeitraum und Stundenumfang
  • Zahlungsnachweis (Kontoauszug, bei Fremdwährung mit Umrechnung)
  • Teilnahmebestätigung oder Zertifikat (IELTS, Cambridge, Kursabschluss)
  • Lehrplan oder Kursbeschreibung, idealerweise mit Business-Schwerpunkt
  • Arbeitgeberbescheinigung über die Erforderlichkeit von Englisch
  • Stellenbeschreibung, interne Ausschreibung oder Stellenanzeigen (bei Jobsuche)
  • Beispiele für englische Arbeitskommunikation (geschwärzt)

FAQ: Englischkurs und Steuer

Kann ich einen Englischkurs absetzen, wenn ich Englisch nur ab und zu im Job brauche?

Ja, wenn du den Bezug konkret belegen kannst. Je seltener du Englisch nutzt, desto wichtiger werden Arbeitgeberbescheinigung und der Karriere-Aspekt (nächste Stufe). Rein gelegentliche Nutzung ohne Belege wird häufig abgelehnt.

Zählt auch ein Anfängerkurs (A1/A2)?

Ja. Der BFH hat ausdrücklich entschieden, dass auch Grundkurse beruflich veranlasst sein können, wenn sie die notwendige Vorstufe für die berufliche Anwendung sind (VI R 46/01).

Kann ich Sprach-Apps wie Abos für Vokabeltrainer absetzen?

Grundsätzlich gilt dieselbe Logik. Der Nachweis ist aber schwieriger, weil Apps selten berufliche Inhalte ausweisen und es keine Teilnahmebestätigung gibt. Ein strukturierter Kurs mit Rechnung und Lehrplan ist deutlich überzeugender.

Was ist mit einer Sprachreise nach England oder Malta?

Die Kursgebühr kann abziehbar sein. Bei Flug, Unterkunft und Verpflegung prüft das Finanzamt die private Mitveranlassung sehr genau; oft wird aufgeteilt. Ein reiner Online-Kurs vermeidet diese Diskussion vollständig.

Spielt es eine Rolle, dass der Anbieter in der Schweiz sitzt?

Nein. Entscheidend ist die berufliche Veranlassung, nicht der Sitz des Anbieters. Du brauchst nur eine ordnungsgemäße Rechnung und einen Zahlungsnachweis.

Wo trage ich die Kosten in der Steuererklärung ein?

Arbeitnehmer in der Anlage N bei den Werbungskosten unter „Fortbildungskosten“. Selbstständige in der Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) als Betriebsausgabe.

Mein Fazit

„Private Lebensführung“ ist beim Englischkurs keine Rechtsfolge, sondern eine Vermutung – und die kannst du widerlegen. Wer seinen Kurs gezielt beruflich ausrichtet (Business English, Online-Format, Prüfungsabschluss) und die Belege schon bei der Buchung sammelt, hat die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auf seiner Seite. Mein Rat: Erst den Arbeitgeber fragen, dann buchen, dann mit sauberer Begründung einreichen. Und wenn das Finanzamt ablehnt: Einspruch einlegen. Das kostet dich eine halbe Stunde und bringt oft ein paar Hundert Euro.

Passend dazu: Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale: der 1.260-Euro-Denkfehler und Nebengewerbe-Verluste absetzen.

Grenzsteuersatz berechnenWeitere Steuer-Beiträge

Quellen: § 9 Abs. 1, § 12 Nr. 1, § 4 Abs. 4 EStG; § 355 AO; R 19.7 LStR; BFH, Urteil vom 10.04.2002, VI R 46/01; BFH, Urteil vom 13.06.2002, VI R 168/00; BFH, Beschluss vom 21.09.2009, GrS 1/06; BFH, Urteil vom 24.02.2011, VI R 12/10; Anbieterangaben easypeasyfluent laut AMS-Weiterbildungsdatenbank (abgerufen 30.09.2026).

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung und ersetzt keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 30.09.2026. Es besteht keine geschäftliche Verbindung zu den genannten Anbietern.

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