Manuel Grotz
Manuel Grotz Privatanleger · Aktionärsforum Bodensee
SteuernEinkommensteuer 2027Netto-Check
Steuerreform 2027: Entlastung für Familien, Alleinerziehende und Singles im Vergleich

Grafik: manuel360finanz.de – Werte laut Regierungsentwurf und Bundesfinanzministerium

Höherer Grundfreibetrag, mehr Kindergeld, eine neue „Superreichensteuer“ von 47 % – die Bundesregierung verkauft das Einkommensteuerreformgesetz 2027 als große Entlastung. Doch wer genauer rechnet, merkt schnell: Familien profitieren spürbar, Singles kaum. Und bei vielen frisst der Anstieg der Sozialabgaben die Steuerersparnis gleich wieder auf.

Wichtig vorweg: Noch ist nichts beschlossen

Der Bundestag hat das Einkommensteuerreformgesetz 2027 am 8. Oktober 2026 in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen (federführend: Finanzausschuss). Beschlossen hat es bisher nur das Bundeskabinett am 2. September 2026. Die Abstimmung im Bundestag und die Zustimmung des Bundesrats werden für November oder Dezember erwartet. Gelten soll die Reform ab dem 1. Januar 2027, eine zweite Stufe folgt 2028. Alle Zahlen können sich im Verfahren noch ändern.

Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Grundfreibetrag: 12.348 € → 12.564 € (2027) → 12.900 € (2028)
  • Kindergeld: 259 € → 267 € (2027) → 272 € (2028) pro Kind und Monat
  • Spitzensteuersatz 42 % erst ab rund 70.600 € (2026: 69.879 €)
  • Reichensteuer 45 % schon ab 250.000 € (bisher 277.826 €), neu 47 % ab 280.000 €
  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 € → 1.430 €
  • Gegenfinanzierung: Handwerkerbonus sinkt von 20 % auf 15 %, Minijob-Pauschsteuer steigt von 2 % auf 5 %

Steuerreform 2027: Alle Änderungen im Überblick

Regelung20262027 (Entwurf)2028 (Entwurf)
Grundfreibetrag12.348 €12.564 €12.900 €
Kindergeld pro Monat259 €267 €272 €
Freibeträge für Kinder (gesamt)9.756 €10.056 €10.236 €
Spitzensteuersatz 42 % ab69.879 €ca. 70.601 €–
Reichensteuer 45 % ab277.826 €250.000 €–
Neuer Steuersatz 47 % ab–280.000 €–
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €1.430 €–
Steuerfreie Sonn-/Feiertagszuschläge (max. Stundenlohn)50 €75 €–
Steuerbonus Handwerkerleistungen20 %, max. 1.200 €15 %, max. 900 €–
Pauschsteuer Minijobs2 %5 %–

Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen von Alleinstehenden. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppeln sie sich.

Tarif: Die Mitte wird etwas abgeflacht

Im Bereich zwischen etwa 17.800 € und 70.600 € zu versteuerndem Einkommen steigt der Steuersatz künftig etwas langsamer. Davon profitieren prozentual vor allem mittlere Einkommen. Den Spitzensteuersatz von 42 % zahlt man erst ab 70.601 €. Ganz oben zieht der Staat dagegen an: Die Reichensteuer greift deutlich früher, und ab 280.000 € kommt eine neue Stufe mit 47 % hinzu.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Weniger Papierkram

Der Werbungskosten-Pauschbetrag steigt um 200 € auf 1.430 €. Laut Entwurf sparen sich dadurch rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige künftig die Anlage N, weil ihre tatsächlichen Kosten darunter liegen. Wer mehr Werbungskosten hat – etwa durch einen langen Arbeitsweg –, setzt wie bisher die tatsächlichen Kosten an.

Wie viel mehr Netto bleibt wirklich?

Das Bundesfinanzministerium hat durchgerechnet, was die Reform ab 2028 – wenn beide Stufen wirken – für typische Haushalte bedeutet:

630–680 €Familie mit 2 Kindern und zwei mittleren Einkommen, pro Jahr
470–500 €Alleinerziehende mit 2 Kindern, pro Jahr
100–250 €Singles ohne Kinder, pro Jahr
> 253.000 €Ab diesem Einkommen (Single) zahlt man künftig mehr – Paare ab ca. 507.000 €

Bei Familien kommt die Entlastung aus zwei Richtungen: niedrigere Einkommensteuer und höheres Kindergeld. Für ein Paar mit zwei Kindern sind das allein beim Kindergeld 2027 schon 192 € mehr im Jahr, ab 2028 sogar 312 €. Singles bekommen dagegen nur den Tarifeffekt – und der ist überschaubar.

Der Haken: Höhere Sozialabgaben fressen die Entlastung

Was in der Regierungsrechnung fehlt: Auch die Sozialabgaben steigen 2027. Ein Beispiel ist die gerade beschlossene Pflegereform 2027: Kinderlose zahlen ab Januar 0,3 Prozentpunkte mehr Pflegebeitrag, und die Beitragsbemessungsgrenze steigt zusätzlich um 300 € im Monat.

Rechenbeispiel: Single, kinderlos, 4.000 € brutto im Monat
  • Steuerersparnis durch die Reform: grob 100 bis 250 € im Jahr
  • Höherer Pflegebeitrag ab 2027: 12 € im Monat = 144 € im Jahr
  • Ergebnis: Unterm Strich bleibt wenig bis nichts übrig – vor eventuell steigenden Zusatzbeiträgen der Krankenkassen.

Bei höheren Einkommen kann die Entlastung deshalb komplett wegfallen. Hier wirkt die steigende Beitragsbemessungsgrenze doppelt: Ein größerer Teil des Gehalts wird sozialversicherungspflichtig, während die Steuerentlastung oberhalb von 70.600 € kaum noch wächst.

„Familien werden entlastet, das ist richtig. Aber für Singles und die gehobene Mitte ist die Steuerreform 2027 vor allem eines: ein Nullsummenspiel mit der Sozialversicherung.“

Wer künftig mehr Steuern zahlt

Die Gegenfinanzierung trifft drei Gruppen:

  1. Sehr hohe Einkommen: Wer allein mehr als etwa 253.000 € oder als Paar mehr als etwa 507.000 € versteuert, zahlt durch die vorgezogene Reichensteuer und die neue 47-%-Stufe unterm Strich mehr.
  2. Eigenheimbesitzer und Mieter mit Handwerkerrechnungen: Der Steuerbonus sinkt von 20 % auf 15 %, der Höchstbetrag von 1.200 € auf 900 € pro Jahr.
  3. Minijobber und ihre Arbeitgeber: Die Pauschsteuer steigt von 2 % auf 5 %. Zusammen mit den geplanten Pflegebeiträgen für Minijobs werden geringfügige Beschäftigungen teurer.

Was 2026 schon gilt

Unabhängig von der Reform 2027 sind einige Änderungen bereits in Kraft:

  • Pendlerpauschale: einheitlich 38 Cent ab dem ersten Kilometer – wirkt aber nur, wenn deine Werbungskosten über dem Pauschbetrag liegen.
  • Aktivrente: Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei hinzuverdienen.
  • Mindestvorsorgepauschale entfallen: Bei der Lohnsteuer zählen nur noch die tatsächlich gezahlten Kranken- und Pflegebeiträge – Privatversicherte sollten prüfen, ob ihr Arbeitgeber die richtigen Werte hat.
  • Steuerklassen III und V bleiben: Die geplante Abschaffung ist vorerst vom Tisch.
  • Mindestlohn 13,90 € pro Stunde, Minijob-Grenze rund 603 € im Monat.

5 Tipps: So holst du das Maximum heraus

  1. Handwerkerrechnungen noch 2026 bezahlen: Nach aktuellem Entwurf gilt bis Jahresende noch der Bonus von 20 % (bis 1.200 €). Entscheidend ist das Zahlungsdatum per Überweisung.
  2. Lohnsteuerklasse prüfen: Ehepaare sollten III/V gegen IV/IV mit Faktor vergleichen – mit unserem Steueroptimierer 2026 geht das in wenigen Minuten.
  3. Werbungskosten sammeln: Liegen deine Kosten über 1.430 €, lohnt sich die Anlage N weiterhin – Pendlerpauschale, Arbeitsmittel, Homeoffice.
  4. Kinder korrekt melden: Kindergeld und Elterneigenschaft bei der Pflegeversicherung sparen bares Geld.
  5. Mehr Netto investieren: Wer 50 € mehr im Monat hat, kann sie per ETF-Sparplan arbeiten lassen – statt sie in der Inflation zu verlieren.

Häufige Fragen zur Steuerreform 2027

Ist die Steuerreform 2027 schon beschlossen?

Nein. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 2. September 2026 beschlossen, der Bundestag hat ihn am 8. Oktober 2026 in erster Lesung beraten. Abstimmung im Bundestag und Zustimmung des Bundesrats werden für November oder Dezember 2026 erwartet.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2027?

Geplant sind 12.564 € für 2027 und 12.900 € für 2028. 2026 liegt er bei 12.348 €. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag.

Wie viel Kindergeld gibt es 2027?

Geplant sind 267 € pro Kind und Monat ab Januar 2027 und 272 € ab Januar 2028. Die Erhöhung wird automatisch von der Familienkasse ausgezahlt.

Ab welchem Einkommen gilt der Spitzensteuersatz 2027?

Der Spitzensteuersatz von 42 % soll ab rund 70.601 € zu versteuerndem Einkommen greifen. Die Reichensteuer von 45 % gilt ab 250.000 €, der neue Satz von 47 % ab 280.000 €. Für Ehepaare verdoppeln sich die Grenzen.

Wer zahlt durch die Reform mehr Steuern?

Alleinstehende mit mehr als etwa 253.000 € und Paare mit mehr als etwa 507.000 € zu versteuerndem Einkommen. Außerdem sinkt der Steuerbonus für Handwerkerleistungen und die Pauschsteuer für Minijobs steigt.

Quellen: Deutscher Bundestag – Erste Lesung · Bundesregierung · kununu News · Bundesministerium der Finanzen (Entlastungsbeispiele)

Stand: 08.10.2026. Alle Angaben beruhen auf dem Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 und können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder und ist keine Steuer- oder Anlageberatung. Für deine individuelle Situation wende dich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

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Tags
Arbeitnehmer-Pauschbetrag Einkommensteuer 2027 Einkommensteuerreform 2027 Grundfreibetrag 2027 Handwerkerbonus kalte Progression Kinderfreibetrag Kindergeld 2027 mehr Netto Minijob Reichensteuer Spitzensteuersatz Steuerentlastung Steuern sparen Steuerreform 2027

⚠️ Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr. Vergangene Performance ist kein Indikator für zukünftige Ergebnisse.

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