Mietnomaden in der Steuererklärung: Was du absetzen darfst – und was nicht
Ein Mietnomade in der eigenen Wohnung ist der Albtraum jedes Vermieters: monatelang kein Cent Miete, Abmahnungen ohne Wirkung, am Ende oft noch Schäden und Anwaltskosten. Und dann kommt die Steuererklärung – und die Frage: Wie gebe ich das eigentlich an? Die überraschende Antwort: Die entgangene Miete selbst kannst du nicht absetzen. Die Kosten drumherum aber sehr wohl – und die machen aus dem Ärgernis wenigstens einen steuerlichen Verlust. Dieser Beitrag erklärt, wie es richtig läuft, anhand eines typischen Praxisfalls.
1.Der Kern: das Zuflussprinzip
Bei privaten Vermietern gilt für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) das Zuflussprinzip (§ 11 EStG): Besteuert wird nur, was dir tatsächlich zugeflossen ist. Das hat eine wichtige Konsequenz für den Mietnomaden-Fall:
2.Was du sehr wohl absetzen kannst: die Werbungskosten laufen weiter
Und hier liegt der eigentliche Hebel. Solange die Einkünfteerzielungsabsicht besteht – du also weiter vermieten willst und dich um Miete bzw. Räumung bemühst – bleiben deine Werbungskosten voll abziehbar, auch für die mietfreie Zeit. Dazu zählen:
| Kostenart | Absetzbar als Werbungskosten? |
|---|---|
| Laufende Kosten: AfA, Schuldzinsen, Grundsteuer, Verwaltung, Versicherung | Ja – wie im normalen Vermietungsjahr |
| Anwalts-, Gerichts- und Räumungskosten (Rechtsverfolgung) | Ja |
| Schadensbeseitigung nach Auszug (Reparatur, Reinigung, Renovierung) | Ja – sofort als Erhaltungsaufwand |
| Schlüssel-/Schlossaustausch, Entrümpelung | Ja |
| Beiträge zu einer Mietausfallversicherung | Ja |
| Entgangene Miete selbst | Nein |
3.So gibst du den Fall konkret an
Bezogen auf den Praxisfall (Mietnomade September bis Anfang Januar):
- Anlage V ausfüllen wie immer – die Wohnung bleibt ein Vermietungsobjekt.
- Mieteinnahmen: Nur das eintragen, was tatsächlich geflossen ist. Für die Nomaden-Monate: 0 Euro. (Da nichts gezahlt wurde und du nichts nachforderst, gibt es keinen Zufluss.)
- Werbungskosten: Alle laufenden Kosten des Jahres normal ansetzen (AfA, Zinsen, Grundsteuer, Verwaltung, Versicherung) – plus Anwalts-/Gerichtskosten und nach dem Auszug die Schadens-/Renovierungskosten.
- Jahresübergreifend denken: Kosten werden im Jahr der Zahlung abgesetzt. Fällt die Renovierung erst 2026 an (nach dem Auszug am 2.1.), gehört sie in die Steuererklärung 2026 – die Anwaltskosten aus 2025 in die 2025er Erklärung.
4.Dokumentation ist entscheidend
Das Finanzamt erkennt Verlust und Kosten nur an, wenn deine Einkünfteerzielungsabsicht belegt ist. Heb daher alles auf:
- Mietvertrag, Abmahnungen, Kündigung, Schriftverkehr,
- Nachweise über die ausgebliebenen Zahlungen (Kontoauszüge),
- Belege für Anwalt, Gericht, Räumung, Reparaturen,
- Fotos der Schäden vor und nach der Instandsetzung.
5.Zwei Sonderfälle
- Mietausfallversicherung: Zahlt eine Versicherung dir den Mietausfall aus, ist diese Leistung steuerpflichtige Einnahme aus Vermietung – sie ersetzt ja die Miete. Beiträge zur Versicherung sind umgekehrt Werbungskosten.
- Nicht gezahlte Nebenkosten: Auch hier gilt das Zuflussprinzip – nicht erhaltene Nebenkostenvorauszahlungen sind keine Einnahme und kein Verlust. Die tatsächlich von dir getragenen Betriebskosten sind aber Werbungskosten.
Fazit
Der Mietnomade kostet Nerven und Geld – aber steuerlich ist die Lage klarer, als viele denken. Die entgangene Miete kannst du nicht absetzen, weil sie nie Einnahme war (Zuflussprinzip). Dafür bleiben deine laufenden Werbungskosten voll abziehbar, und die Kosten des Ärgers – Anwalt, Gericht, Räumung, Schadensbeseitigung – setzt du in voller Höhe ab. Unterm Strich entsteht meist ein Verlust aus Vermietung, der dein übriges Einkommen mindert und dir so einen Teil des Schadens über die Steuer zurückholt. Voraussetzung ist eine saubere Dokumentation und die erkennbare Absicht, weiter zu vermieten. Wegen der Details – gerade bei Abgrenzung Erhaltungsaufwand vs. anschaffungsnahe Herstellungskosten – lohnt der Gang zum Steuerberater; er holt oft mehr heraus, als er kostet.
Quellen & Weiterlesen:
- Haufe – Mieteinnahmen und Mietausfall bei Vermietung (Zuflussprinzip)
- Haufe – Vermietung: Schadensbeseitigung in der Steuererklärung
- Haus & Grund – Verluste aus Vermietung geltend machen
- manuel360finanz.de – Anschaffungsnebenkosten & Werbungskostenverbot
- manuel360finanz.de – Steuerfallen beim Immobilienkauf unter Ehegatten