Sparer-Pauschbetrag & Werbungskostenverbot: Welche Kosten Anleger doch absetzen dürfen
Viele Anleger glauben, bei Kapitalerträgen könne man außer dem Sparer-Pauschbetrag gar nichts absetzen. Das stimmt fast – aber eben nur fast. Denn während Depotgebühren und Zinsen tatsächlich nicht abziehbar sind, gibt es eine wichtige Ausnahme, die dir bares Geld spart: Anschaffungsnebenkosten und Transaktionskosten mindern deinen steuerpflichtigen Gewinn. Was das genau bedeutet, wie der Sparer-Pauschbetrag funktioniert – und ein anschauliches Rechenbeispiel, was Anschaffungsnebenkosten sind.
1.Der Sparer-Pauschbetrag: 1.000 bzw. 2.000 Euro steuerfrei
Die Basis zuerst: Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) sind bis zu einem Freibetrag steuerfrei – dem Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG:
- Alleinstehende: 1.000 Euro pro Jahr (§ 20 Abs. 9 S. 1 EStG).
- Zusammen veranlagte Ehegatten: gemeinsam 2.000 Euro (§ 20 Abs. 9 S. 2 EStG).
Du sicherst dir diesen Freibetrag über einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank – sonst behält sie automatisch 25 % Kapitalertragsteuer zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer ein. Wichtig: Der Sparer-Pauschbetrag ist eine Pauschale. Mit ihm sind alle „normalen“ Werbungskosten pauschal abgegolten.
2.Das Werbungskostenabzugsverbot – und warum es meist wehtut
Der unbequeme Teil: Über den Pauschbetrag hinaus sind die tatsächlichen Kosten grundsätzlich nicht abziehbar. Das nennt man Werbungskostenabzugsverbot. Konkret nicht absetzbar sind zum Beispiel:
- laufende Depotgebühren,
- Zinsen für einen Wertpapierkredit,
- Kosten für Börsenbriefe, Finanzsoftware, Fachliteratur, Beratung.
Wer also 3.000 Euro Dividenden erhält und 400 Euro Depotgebühren zahlt, kann diese 400 Euro nicht gegenrechnen – nur der Pauschbetrag zählt.
3.Die entscheidende Ausnahme: Anschaffungsnebenkosten & Transaktionskosten
Und jetzt kommt der Punkt, der aus deinem Steuerbericht hervorgeht und den viele übersehen: Vom Werbungskostenabzugsverbot ausgenommen sind die Anschaffungsnebenkosten und die Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen (§ 20 Abs. 4 S. 1 EStG) – also insbesondere die Transaktionskosten beim Kauf und Verkauf.
4.Was sind Anschaffungsnebenkosten? Das anschauliche Beispiel
Anschaffungsnebenkosten sind alle Kosten, die unmittelbar beim Erwerb eines Wertpapiers anfallen – also die Nebenkosten des Kaufs. Bei Wertpapieren sind das vor allem:
- Ordergebühren / Provisionen des Brokers,
- Börsenplatz- und Handelsplatzgebühren,
- Maklercourtage (bei bestimmten Handelsplätzen),
- Spesen, die direkt dem Kauf zuzuordnen sind.
Rechenbeispiel: So mindern die Nebenkosten deinen Gewinn
Anna kauft 100 Aktien zu je 50 Euro und verkauft sie später zu je 60 Euro. Ihr Broker berechnet je 15 Euro Ordergebühr für Kauf und Verkauf:
Ohne die Nebenkosten läge der Gewinn bei glatten 1.000 Euro. Durch die 30 Euro Ordergebühren sinkt der steuerpflichtige Gewinn auf 970 Euro – Anna spart also Steuer auf 30 Euro. Bei 25 % Abgeltungsteuer plus Soli sind das rund 7,90 Euro. Klingt wenig – summiert sich bei aktiven Anlegern mit vielen Trades pro Jahr aber spürbar. Und der Clou: Das passiert automatisch in der Gewinnberechnung deiner Bank, du musst nichts extra beantragen.
5.Die Abgrenzung auf einen Blick
| Kostenart | Absetzbar? |
|---|---|
| Ordergebühr / Transaktionskosten (Kauf & Verkauf) | Ja – über die Gewinnermittlung |
| Anschaffungsnebenkosten (Provision, Courtage) | Ja – erhöhen die Anschaffungskosten |
| Laufende Depotgebühren | Nein |
| Zinsen für Wertpapierkredit | Nein |
| Börsenbriefe, Software, Fachliteratur | Nein |
Fazit
Beim Sparer-Pauschbetrag ist die Lage klar: 1.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 2.000 Euro (Ehegatten) sind steuerfrei, darüber hinaus greift das Werbungskostenabzugsverbot – Depotgebühren und Zinsen bleiben außen vor. Die wertvolle Ausnahme sind Anschaffungsnebenkosten und Transaktionskosten: Sie mindern über die Gewinnermittlung deinen steuerpflichtigen Kapitalgewinn, ganz automatisch. Für Anleger heißt das: Die Ordergebühr ist kein reiner Kostenblock, sondern senkt zumindest deine Steuerlast auf den Gewinn ein Stück weit. Wer viel handelt, sollte diesen Mechanismus kennen – und ihn beim nächsten Blick auf die Steuerbescheinigung wiedererkennen.
Quellen & Weiterlesen: