Krall ist weg: Was eine Auswanderung in die Schweiz wirklich verlangt
Markus Krall hat Deutschland verlassen. In einem knapp halbstündigen Gespräch mit Thorsten Wittmann in Zürich erklärt der Ökonom, warum – und was er an der Schweiz schätzt, aber auch, wovor er warnt. Das Interview ist sehenswert. Es beantwortet allerdings die Frage nicht, die danach jeder stellt: Was heißt das praktisch, wenn ich das auch will? Genau da setzt dieser Beitrag an – erst die Zusammenfassung, dann der ungeschönte Realitätscheck mit Zahlen, Bewilligungen und den drei deutschen Steuerfallen, die beim Wegzug in die Schweiz scharf geschaltet werden.
„Schweiz vs. Deutschland: Dr. Krall berichtet, wie es WIRKLICH ist“ – Thorsten Wittmann im Gespräch mit Dr. Markus Krall (ca. 30 Min., Kapitel: Intro, Gründe für den Weggang, Positives, negative Tendenzen, Franken). Eingebunden über youtube-nocookie.com.
1.Was Krall im Gespräch sagt – die Kurzfassung
Kralls Begründung für den Wegzug ist weniger steuerlich als grundsätzlich: Er habe jahrzehntelang eingezahlt und hohe Abgaben geleistet, sich vom Staat aber so behandelt gefühlt, dass ein Weiterleben in Deutschland für ihn keine Option mehr war. Er beschreibt einen Niedergang aus Bürokratie, wachsender Belastung der Leistungsträger und politischer Entwicklung – und eine bewusste Entscheidung für die Schweiz.
An der Schweiz hebt er hervor: direkte Demokratie und Föderalismus, mehr persönliche und wirtschaftliche Freiheit, bessere Rahmenbedingungen für Leistungsträger, eine bodenständigere politische Kultur – und die Neutralität, die er gerade jetzt für besonders wertvoll hält. Auch die Kantonswahl sei kein Detail: Zwischen Thurgau und Zürich lägen Welten.
2.Realitätscheck Teil 1: Reinkommen und bleiben dürfen
Für Deutsche ist die Schweiz dank Freizügigkeitsabkommen (FZA) rechtlich einer der einfachsten Wege überhaupt – aber „einfach“ heißt nicht „automatisch“:
- L-Bewilligung (Kurzaufenthalt, bis 1 Jahr) bei befristetem Arbeitsvertrag
- B-Bewilligung (Aufenthalt, 5 Jahre) bei unbefristetem Vertrag, bei Selbstständigkeit mit Nachweis der Tragfähigkeit – oder als Nichterwerbstätiger mit nachgewiesenen ausreichenden finanziellen Mitteln und Krankenversicherung
- C-Bewilligung (Niederlassung) für Deutsche in der Regel nach 5 Jahren
- Anmeldung in der Wohngemeinde innerhalb von 14 Tagen nach Einreise, vor Aufnahme der Arbeit
3.Realitätscheck Teil 2: Was es kostet
Hier kippt die Romantik regelmäßig. Die Schweiz ist nicht „etwas teurer“, sondern in Ballungsräumen ungefähr eine andere Preisklasse: Die Lebenshaltung liegt grob rund 60 Prozent über dem deutschen Niveau, zentrale Mieten oft beim Doppelten oder mehr. Wohnungen in Zürich, Zug oder Genf sind knapp; Bewerbungsdossiers mit Betreibungsregisterauszug sind normal.
Dem stehen natürlich deutlich höhere Nettolöhne gegenüber. Nur: Der Vergleich funktioniert nur vollständig, wenn man Miete, Prämien, Kita und Steuern gemeinsam rechnet – und nicht das Schweizer Bruttogehalt mit den deutschen Lebenshaltungskosten.
4.Realitätscheck Teil 3: Steuern – die Kantonsfrage ist die halbe Miete
Die Schweiz besteuert auf drei Ebenen: Bund, Kanton, Gemeinde. Genau deshalb hat Krall recht, wenn er die Kantonswahl betont – die Spanne innerhalb des Landes ist größer als der Unterschied zwischen manchen EU-Staaten.
| Thema | Wie es funktioniert |
|---|---|
| Quellensteuer | Bei B-Bewilligung zunächst direkter Abzug vom Lohn; ab einem Erwerbseinkommen von 120.000 CHF erfolgt die nachträgliche ordentliche Veranlagung (auf Antrag auch darunter) |
| Kantonsunterschiede | Zug, Schwyz und Nidwalden gehören zu den günstigsten; Genf, Waadt und Basel-Stadt zu den teureren. Auch Gemeinden innerhalb eines Kantons unterscheiden sich spürbar |
| Kapitalgewinne | Private Kursgewinne auf Wertpapiere sind grundsätzlich steuerfrei – das ist der eigentliche Magnet für Anleger. Dividenden und Zinsen bleiben steuerpflichtig |
| Vermögenssteuer | Gibt es – anders als in Deutschland. Je nach Kanton grob im Promillebereich auf das Nettovermögen. Bei großen Depots relativiert das den Vorteil teilweise |
| Pauschalbesteuerung | Für Zuzüger ohne Schweizer Erwerbstätigkeit, Besteuerung nach dem Aufwand statt nach Einkommen – nur in bestimmten Kantonen und an Mindestbeträge geknüpft |
5.Die drei deutschen Steuerfallen beim Wegzug
Das ist der Teil, der im Video nicht vorkommt – und der in der Praxis über fünfstellige Beträge entscheidet. Deutschland lässt Leistungsträger nicht einfach gehen.
5.1 Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)
Wer mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft hält und in sieben der letzten zwölf Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war, wird beim Wegzug so behandelt, als hätte er die Anteile verkauft – zum gemeinen Wert, ohne einen Cent Liquidität. Die Steuer entsteht sofort; auf Antrag ist die Zahlung in sieben gleichen Jahresraten möglich, in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Kehrt man innerhalb von sieben Jahren (verlängerbar auf zwölf) zurück, ohne verkauft zu haben, entfällt sie rückwirkend.
5.2 Überdachende Besteuerung (Art. 4 DBA Deutschland–Schweiz)
5.3 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG)
Zieht ein Deutscher in ein Gebiet mit niedriger Besteuerung – und mehrere Kantone erfüllen dieses Kriterium – und behält wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland (Betrieb, Beteiligungen, deutsche Einkünfte oder Vermögen oberhalb bestimmter Grenzen), greift für bis zu zehn Jahre eine erweiterte Steuerpflicht auf deutsche Einkünfte.
6.Der Franken – und warum Kralls letztes Kapitel das spannendste ist
Der Schweizer Franken ist der Profiteur jeder europäischen Unsicherheit: Gerät der Euro unter Druck, fließt Kapital in die Schweiz, der Franken wertet auf. Für Auswanderer klingt das angenehm – für die Schweiz selbst ist es ein Problem, weil eine zu starke Währung die Exportindustrie und den Tourismus trifft und Importpreise drückt, bis daraus Deflation wird.
Die Nationalbank hat den Leitzins deshalb bei 0 Prozent belassen. Ihre Werkzeuge gegen eine zu starke Währung sind überschaubar: Devisenkäufe, die die Bilanz aufblähen und international als Währungsmanipulation kritisiert werden – oder erneute Negativzinsen, die Sparer und Pensionskassen treffen. Wer in Franken denkt, sollte beide Szenarien kennen.
7.Praktisch: Geld wechseln, ohne beim Kurs zu bluten
Ein Punkt, der bei jeder Auswanderung unterschätzt wird: In den ersten Monaten bewegt man ungewöhnlich große Beträge über die Grenze – Mietkaution (in der Schweiz häufig drei Monatsmieten), erste Miete, Umzugsfirma, Möbel, Auto, laufende Überweisungen zwischen deutschem und Schweizer Konto. Klassische Banken rechnen dabei selten zum echten Devisenmittelkurs, sondern mit einem Aufschlag, der je nach Institut typischerweise rund ein bis zwei Prozent beträgt – plus Gebühr. Bei 60.000 Euro Umzugsvolumen sind das schnell einige hundert Euro, die niemand als Rechnung sieht, weil sie im Wechselkurs versteckt sind.
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8.Die Checkliste: 12 Monate vor dem Umzug
| Zeitpunkt | Was zu tun ist |
|---|---|
| 12–6 Monate vorher | Steuerliche Wegzugsprüfung (§ 6 AStG, § 2 AStG, Art. 4 DBA) mit Fachberatung – bevor Strukturen entstehen, die später teuer sind. Kanton und Gemeinde gezielt auswählen, nicht nur die Stadt |
| 6–3 Monate | Arbeitsvertrag oder Mittelnachweis, Wohnungssuche (Dossier vorbereiten), Krankenkassenvergleich, Schulen/Kita klären |
| 3–1 Monate | Deutsche Verträge kündigen, Abmeldung planen, Übersiedlungsgut beim Zoll anmelden, Schweizer Konto und Wise-Konto einrichten |
| Umzugsmonat | Abmeldung in Deutschland, Anmeldung in der Wohngemeinde innerhalb von 14 Tagen, Krankenversicherung innerhalb der Frist abschließen |
| Erstes Jahr | Quellensteuerabrechnung prüfen, ggf. nachträgliche Veranlagung beantragen, deutsche Steuererklärung für das Wegzugsjahr nicht vergessen |
9.Mein Fazit
Kralls Kritik an Deutschland kann man teilen oder für überzeichnet halten – seine Standortanalyse der Schweiz ist erfreulich ehrlich, weil er die Risiken gleich mitliefert. Wer daraus aber ableitet, Auswandern sei eine Steuersparmaßnahme, hat den schwierigsten Teil noch vor sich: Die Schweiz belohnt, wer dort arbeitet, lebt und Werte schafft. Wer nur den Wohnsitz verschiebt und den wirtschaftlichen Schwerpunkt in Deutschland lässt, bekommt fünf bis zehn Jahre lang beide Finanzämter – und zahlt oben drauf Schweizer Lebenshaltungskosten.
Wie sich die makroökonomische Lage in Europa entwickelt – Zinsen, Inflation, Spreads – verfolge ich laufend im Makro-Monitor.
- YouTube: „Schweiz vs. Deutschland: Dr. Krall berichtet, wie es WIRKLICH ist“ – Thorsten Wittmann im Gespräch mit Dr. Markus Krall
- Bundesamt für Gesundheit (BAG), Prämiengenehmigung 2026: mittlere Prämien und Anstieg von 4,4 %
- Schweizerischer Bundesrat, Faktenblatt Personenfreizügigkeit/Zuwanderung vom 13.03.2026 (Schutzklausel, Daueraufenthalt)
- § 6 und § 2 AStG; Art. 4 DBA Deutschland–Schweiz; EuGH, Rs. C-581/17 („Wächtler“)
- Schweizerische Nationalbank: Leitzins bei 0 Prozent