Manuel Grotz
Manuel Grotz Privatanleger · Aktionärsforum Bodensee
Krall ist weg: Was die Auswanderung in die Schweiz wirklich kostet
Video-Analyse & Praxis-Check

Krall ist weg: Was eine Auswanderung in die Schweiz wirklich verlangt

Stand: 23. September 2026 · Auswandern & Steuern · Lesezeit ca. 13 Min. · Keine Steuer- oder Rechtsberatung

Markus Krall hat Deutschland verlassen. In einem knapp halbstündigen Gespräch mit Thorsten Wittmann in Zürich erklärt der Ökonom, warum – und was er an der Schweiz schätzt, aber auch, wovor er warnt. Das Interview ist sehenswert. Es beantwortet allerdings die Frage nicht, die danach jeder stellt: Was heißt das praktisch, wenn ich das auch will? Genau da setzt dieser Beitrag an – erst die Zusammenfassung, dann der ungeschönte Realitätscheck mit Zahlen, Bewilligungen und den drei deutschen Steuerfallen, die beim Wegzug in die Schweiz scharf geschaltet werden.

„Schweiz vs. Deutschland: Dr. Krall berichtet, wie es WIRKLICH ist“ – Thorsten Wittmann im Gespräch mit Dr. Markus Krall (ca. 30 Min., Kapitel: Intro, Gründe für den Weggang, Positives, negative Tendenzen, Franken). Eingebunden über youtube-nocookie.com.

465 CHF
mittlere Krankenkassenprämie/Monat, Erwachsene 2026
+5 Jahre
überdachende Besteuerung nach dem Wegzug
14 Tage
Frist zur Anmeldung in der Wohngemeinde

1.Was Krall im Gespräch sagt – die Kurzfassung

Kralls Begründung für den Wegzug ist weniger steuerlich als grundsätzlich: Er habe jahrzehntelang eingezahlt und hohe Abgaben geleistet, sich vom Staat aber so behandelt gefühlt, dass ein Weiterleben in Deutschland für ihn keine Option mehr war. Er beschreibt einen Niedergang aus Bürokratie, wachsender Belastung der Leistungsträger und politischer Entwicklung – und eine bewusste Entscheidung für die Schweiz.

An der Schweiz hebt er hervor: direkte Demokratie und Föderalismus, mehr persönliche und wirtschaftliche Freiheit, bessere Rahmenbedingungen für Leistungsträger, eine bodenständigere politische Kultur – und die Neutralität, die er gerade jetzt für besonders wertvoll hält. Auch die Kantonswahl sei kein Detail: Zwischen Thurgau und Zürich lägen Welten.

Kein Eldorado – seine eigenen Warnungen: Krall nennt den Verlust des Bankgeheimnisses, die schiere Größe der UBS, die er als mögliche „tickende Zeitbombe“ für den Schweizer Wohlstand sieht, und die schleichende Annäherung an die EU als Gefahr für die Souveränität. Im letzten Kapitel geht es um den Franken – was mit ihm passiert, wenn der Euro unter Druck gerät. Das sind Kralls Einschätzungen, keine gesicherten Prognosen; man kann sie teilen oder nicht. Für die Praxis ist wichtiger, was danach kommt.

2.Realitätscheck Teil 1: Reinkommen und bleiben dürfen

Für Deutsche ist die Schweiz dank Freizügigkeitsabkommen (FZA) rechtlich einer der einfachsten Wege überhaupt – aber „einfach“ heißt nicht „automatisch“:

  • L-Bewilligung (Kurzaufenthalt, bis 1 Jahr) bei befristetem Arbeitsvertrag
  • B-Bewilligung (Aufenthalt, 5 Jahre) bei unbefristetem Vertrag, bei Selbstständigkeit mit Nachweis der Tragfähigkeit – oder als Nichterwerbstätiger mit nachgewiesenen ausreichenden finanziellen Mitteln und Krankenversicherung
  • C-Bewilligung (Niederlassung) für Deutsche in der Regel nach 5 Jahren
  • Anmeldung in der Wohngemeinde innerhalb von 14 Tagen nach Einreise, vor Aufnahme der Arbeit
Was sich ändern könnte: Das neue Vertragspaket zwischen der Schweiz und der EU konkretisiert eine Schutzklausel, die der Bundesrat bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen aktivieren kann – bis hin zu Kontingenten. Außerdem soll das Daueraufenthaltsrecht künftig nur noch für Erwerbstätige nach fünf Jahren gelten, und wer arbeitslos wird, muss sich beim RAV melden und kann das Aufenthaltsrecht nach 6 bis 12 Monaten verlieren. Das Paket ist noch nicht in Kraft – aber wer mit einem Zeithorizont von Jahren plant, sollte es auf dem Schirm haben.

3.Realitätscheck Teil 2: Was es kostet

Hier kippt die Romantik regelmäßig. Die Schweiz ist nicht „etwas teurer“, sondern in Ballungsräumen ungefähr eine andere Preisklasse: Die Lebenshaltung liegt grob rund 60 Prozent über dem deutschen Niveau, zentrale Mieten oft beim Doppelten oder mehr. Wohnungen in Zürich, Zug oder Genf sind knapp; Bewerbungsdossiers mit Betreibungsregisterauszug sind normal.

Der Posten, der Auswanderer regelmäßig überrascht: Die Krankenversicherung ist obligatorisch und wird als Kopfprämie erhoben – völlig unabhängig vom Einkommen, und auch für jedes Kind. 2026 liegt die mittlere Prämie für Erwachsene bei 465,30 CHF im Monat, für junge Erwachsene bei 326,30 CHF, für Kinder bei 122,50 CHF; die Gesamtdurchschnittsprämie stieg um 4,4 Prozent auf 393,30 CHF. Eine vierköpfige Familie zahlt damit schnell über 1.100 CHF monatlich, bevor überhaupt eine Leistung in Anspruch genommen wurde – dazu kommen Franchise und Selbstbehalt.

Dem stehen natürlich deutlich höhere Nettolöhne gegenüber. Nur: Der Vergleich funktioniert nur vollständig, wenn man Miete, Prämien, Kita und Steuern gemeinsam rechnet – und nicht das Schweizer Bruttogehalt mit den deutschen Lebenshaltungskosten.

4.Realitätscheck Teil 3: Steuern – die Kantonsfrage ist die halbe Miete

Die Schweiz besteuert auf drei Ebenen: Bund, Kanton, Gemeinde. Genau deshalb hat Krall recht, wenn er die Kantonswahl betont – die Spanne innerhalb des Landes ist größer als der Unterschied zwischen manchen EU-Staaten.

ThemaWie es funktioniert
QuellensteuerBei B-Bewilligung zunächst direkter Abzug vom Lohn; ab einem Erwerbseinkommen von 120.000 CHF erfolgt die nachträgliche ordentliche Veranlagung (auf Antrag auch darunter)
KantonsunterschiedeZug, Schwyz und Nidwalden gehören zu den günstigsten; Genf, Waadt und Basel-Stadt zu den teureren. Auch Gemeinden innerhalb eines Kantons unterscheiden sich spürbar
KapitalgewinnePrivate Kursgewinne auf Wertpapiere sind grundsätzlich steuerfrei – das ist der eigentliche Magnet für Anleger. Dividenden und Zinsen bleiben steuerpflichtig
VermögenssteuerGibt es – anders als in Deutschland. Je nach Kanton grob im Promillebereich auf das Nettovermögen. Bei großen Depots relativiert das den Vorteil teilweise
PauschalbesteuerungFür Zuzüger ohne Schweizer Erwerbstätigkeit, Besteuerung nach dem Aufwand statt nach Einkommen – nur in bestimmten Kantonen und an Mindestbeträge geknüpft

5.Die drei deutschen Steuerfallen beim Wegzug

Das ist der Teil, der im Video nicht vorkommt – und der in der Praxis über fünfstellige Beträge entscheidet. Deutschland lässt Leistungsträger nicht einfach gehen.

5.1 Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)

Wer mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft hält und in sieben der letzten zwölf Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war, wird beim Wegzug so behandelt, als hätte er die Anteile verkauft – zum gemeinen Wert, ohne einen Cent Liquidität. Die Steuer entsteht sofort; auf Antrag ist die Zahlung in sieben gleichen Jahresraten möglich, in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Kehrt man innerhalb von sieben Jahren (verlängerbar auf zwölf) zurück, ohne verkauft zu haben, entfällt sie rückwirkend.

Für die Schweiz gibt es eine Besonderheit: Nach dem EuGH-Urteil in der Sache Wächtler kann über das Freizügigkeitsabkommen eine weitergehende Stundung bis zur tatsächlichen Veräußerung in Betracht kommen. Das ist juristisch umkämpft und kein Selbstläufer – aber es ist genau der Punkt, an dem sich eine fachkundige Beratung im Zweifel vielfach bezahlt macht.

5.2 Überdachende Besteuerung (Art. 4 DBA Deutschland–Schweiz)

Die Schweiz ist der einzige Nachbarstaat mit dieser Regel: Deutschland darf deutsche Einkünfte nach dem Wegzug im Wegzugsjahr und in den folgenden fünf Jahren weiter besteuern – trotz Schweizer Wohnsitz. Wer glaubt, mit dem Umzug sei der deutsche Fiskus erledigt, erlebt spätestens mit dem ersten Steuerbescheid eine Überraschung. Ausnahmen gibt es, etwa wenn der Wegzug zur Aufnahme einer echten unselbstständigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz erfolgt oder bei Heirat mit einer Schweizer Staatsangehörigen – die Voraussetzungen sind im Einzelfall genau zu prüfen.

5.3 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG)

Zieht ein Deutscher in ein Gebiet mit niedriger Besteuerung – und mehrere Kantone erfüllen dieses Kriterium – und behält wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland (Betrieb, Beteiligungen, deutsche Einkünfte oder Vermögen oberhalb bestimmter Grenzen), greift für bis zu zehn Jahre eine erweiterte Steuerpflicht auf deutsche Einkünfte.

Die Grundregel über allem: Der deutsche Wohnsitz muss tatsächlich aufgegeben werden. Die „nur noch kurz behaltene“ Wohnung, der Schlüssel bei den Eltern, das jederzeit nutzbare Zimmer im eigenen Haus – all das kann die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland aufrechterhalten und die gesamte Konstruktion kippen. Wer mit einem Fuß bleibt, zahlt mit beiden.

6.Der Franken – und warum Kralls letztes Kapitel das spannendste ist

Der Schweizer Franken ist der Profiteur jeder europäischen Unsicherheit: Gerät der Euro unter Druck, fließt Kapital in die Schweiz, der Franken wertet auf. Für Auswanderer klingt das angenehm – für die Schweiz selbst ist es ein Problem, weil eine zu starke Währung die Exportindustrie und den Tourismus trifft und Importpreise drückt, bis daraus Deflation wird.

Die Nationalbank hat den Leitzins deshalb bei 0 Prozent belassen. Ihre Werkzeuge gegen eine zu starke Währung sind überschaubar: Devisenkäufe, die die Bilanz aufblähen und international als Währungsmanipulation kritisiert werden – oder erneute Negativzinsen, die Sparer und Pensionskassen treffen. Wer in Franken denkt, sollte beide Szenarien kennen.

Für Anleger diesseits der Grenze: Ein Franken-Anteil im Depot wirkt in Euro-Stressphasen wie eine Versicherung – aber er ist keine Renditequelle. Bei 0 Prozent Zins zahlt man die Absicherung mit entgangenem Zinsertrag und trägt das Währungsrisiko in die andere Richtung, falls sich Europa beruhigt.

7.Praktisch: Geld wechseln, ohne beim Kurs zu bluten

Ein Punkt, der bei jeder Auswanderung unterschätzt wird: In den ersten Monaten bewegt man ungewöhnlich große Beträge über die Grenze – Mietkaution (in der Schweiz häufig drei Monatsmieten), erste Miete, Umzugsfirma, Möbel, Auto, laufende Überweisungen zwischen deutschem und Schweizer Konto. Klassische Banken rechnen dabei selten zum echten Devisenmittelkurs, sondern mit einem Aufschlag, der je nach Institut typischerweise rund ein bis zwei Prozent beträgt – plus Gebühr. Bei 60.000 Euro Umzugsvolumen sind das schnell einige hundert Euro, die niemand als Rechnung sieht, weil sie im Wechselkurs versteckt sind.

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8.Die Checkliste: 12 Monate vor dem Umzug

ZeitpunktWas zu tun ist
12–6 Monate vorherSteuerliche Wegzugsprüfung (§ 6 AStG, § 2 AStG, Art. 4 DBA) mit Fachberatung – bevor Strukturen entstehen, die später teuer sind. Kanton und Gemeinde gezielt auswählen, nicht nur die Stadt
6–3 MonateArbeitsvertrag oder Mittelnachweis, Wohnungssuche (Dossier vorbereiten), Krankenkassenvergleich, Schulen/Kita klären
3–1 MonateDeutsche Verträge kündigen, Abmeldung planen, Übersiedlungsgut beim Zoll anmelden, Schweizer Konto und Wise-Konto einrichten
UmzugsmonatAbmeldung in Deutschland, Anmeldung in der Wohngemeinde innerhalb von 14 Tagen, Krankenversicherung innerhalb der Frist abschließen
Erstes JahrQuellensteuerabrechnung prüfen, ggf. nachträgliche Veranlagung beantragen, deutsche Steuererklärung für das Wegzugsjahr nicht vergessen

9.Mein Fazit

Kralls Kritik an Deutschland kann man teilen oder für überzeichnet halten – seine Standortanalyse der Schweiz ist erfreulich ehrlich, weil er die Risiken gleich mitliefert. Wer daraus aber ableitet, Auswandern sei eine Steuersparmaßnahme, hat den schwierigsten Teil noch vor sich: Die Schweiz belohnt, wer dort arbeitet, lebt und Werte schafft. Wer nur den Wohnsitz verschiebt und den wirtschaftlichen Schwerpunkt in Deutschland lässt, bekommt fünf bis zehn Jahre lang beide Finanzämter – und zahlt oben drauf Schweizer Lebenshaltungskosten.

Die ehrliche Kurzfassung: Auswandern in die Schweiz lohnt sich für Leistungsträger, die den Schritt ganz gehen – mit echtem Lebensmittelpunkt, sauber gelöstem deutschen Wohnsitz und fachlich geprüfter Wegzugssteuer. Als halbe Lösung ist es die teuerste Variante von allen.

Wie sich die makroökonomische Lage in Europa entwickelt – Zinsen, Inflation, Spreads – verfolge ich laufend im Makro-Monitor.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Aussagen von Dr. Markus Krall im verlinkten Video geben dessen persönliche Einschätzung wieder. Steuerliche Fragen beim Wegzug – insbesondere § 6 AStG, § 2 AStG und Art. 4 DBA Deutschland–Schweiz – hängen vom Einzelfall ab und sollten vor dem Umzug mit einer spezialisierten Steuerberatung geklärt werden. Angaben zu Prämien, Kosten und Rechtslage: Stand 23.09.2026, Änderungen vorbehalten. Der Beitrag enthält einen gekennzeichneten Affiliate-/Einladungslink.
Quellen:
  • YouTube: „Schweiz vs. Deutschland: Dr. Krall berichtet, wie es WIRKLICH ist“ – Thorsten Wittmann im Gespräch mit Dr. Markus Krall
  • Bundesamt für Gesundheit (BAG), Prämiengenehmigung 2026: mittlere Prämien und Anstieg von 4,4 %
  • Schweizerischer Bundesrat, Faktenblatt Personenfreizügigkeit/Zuwanderung vom 13.03.2026 (Schutzklausel, Daueraufenthalt)
  • § 6 und § 2 AStG; Art. 4 DBA Deutschland–Schweiz; EuGH, Rs. C-581/17 („Wächtler“)
  • Schweizerische Nationalbank: Leitzins bei 0 Prozent
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⚠️ Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr. Vergangene Performance ist kein Indikator für zukünftige Ergebnisse.

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