Manuel Grotz
Manuel Grotz Privatanleger · Aktionärsforum Bodensee
Das ändert sich 2027: Mindestlohn, Kindergeld, Rente, Steuern – der komplette Überblick
Jahresüberblick

Das ändert sich 2027: Mindestlohn, Kindergeld, Rente, Steuern – der komplette Überblick

Stand: 22. August 2026 · Politik & Geld · Lesezeit ca. 13 Min. · Keine Rechts-/Steuerberatung

2027 wird ein Jahr mit vielen Änderungen für den Geldbeutel – manche sind bereits fest beschlossen, andere noch geplant oder offen. Höherer Mindestlohn, steigende Minijob-Grenze und mehr Kindergeld auf der einen Seite; gekürztes Wohngeld, ein reduzierter Handwerkerbonus und höhere Beitragsgrenzen auf der anderen. Wir fassen alle wichtigen Punkte zusammen – die aus der viralen „Teil I“-Grafik und die, die noch fehlen – und markieren klar, was schon beschlossen ist und was noch wackelt.

14,60 €
Mindestlohn/Std.
633 €
Minijob-Grenze
~4,4 %
Rentenplus (Prognose)

💶Arbeit & Einkommen

Mindestlohn steigt auf 14,60 €

Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € auf 14,60 € pro Stunde. Davon profitieren nach Schätzungen rund 6 Millionen Beschäftigte. Die Anhebung ist bereits beschlossen.

Minijob-Grenze steigt auf 633 €

Weil die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist (Mindestlohn × 130 ÷ 3), steigt sie automatisch von 603 € auf 633 € im Monat (Jahresgrenze 7.596 €). So bleiben bei Mindestlohn rund 43 Arbeitsstunden pro Monat möglich. Ebenfalls beschlossen.

👶Familie

Kindergeld wird erhöht

Das Kindergeld soll schrittweise steigen – bis 2028 auf 272 € je Kind (derzeit 259 €). Zusätzlich ist eine antragslose Auszahlung geplant. Status: geplant/schrittweise.

Elterngeld-Reform (ab November 2027)

Das ist die Ergänzung, die in „Teil I“ fehlt: Ab voraussichtlich November 2027 sinkt die Bezugsdauer des Basiselterngelds von 14 auf 12 Monate. Damit Familien die vollen 12 Monate erhalten, müssen beide Elternteile mindestens 3 Monate nehmen. Wichtig: Die Monatsbeträge werden nicht gekürzt – Mindestbetrag steigt sogar von 300 € auf 330 €, der Höchstbetrag von 1.800 € auf 1.900 €; die 65-%-Ersatzrate bleibt. Details und Tipps in unserem Elterngeld-Faktencheck.

🏠Wohnen & Energie

Wohngeld wird gekürzt

Beim Wohngeld sind ab 2027 Einschnitte geplant: eine geringere Heizkostenpauschale und neue (strengere) Vermögensgrenzen. Betroffen sind vor allem Rentner und Familien im Wohngeldbezug. Status: geplant.

CO2-Preis: der große Sprung kommt erst 2028

Ein häufiges Missverständnis: 2027 gilt beim nationalen CO2-Preis weiterhin der Preiskorridor von 55–65 € pro Tonne. Der wirklich große Schritt – die Ablösung durch den EU-weiten Emissionshandel ETS 2 (mit potenziell deutlich höheren Preisen für Heizen und Tanken) – ist erst für 2028 vorgesehen, nicht für 2027. 2027 bleibt hier also vergleichsweise ruhig, das Thema sollte man aber auf dem Schirm haben.

👵Rente

Rentenerhöhung zum 1. Juli 2027

Die Deutsche Rentenversicherung rechnet für den 1. Juli 2027 mit einer Rentenanpassung von rund 4,4 % (Prognose). Die konkrete Zahl steht erst im Frühjahr 2027 fest.

Rentenbeitrag: noch offen

Ob der Beitragssatz 2027 bei 18,6 % bleibt oder auf 18,8 % steigt, ist derzeit noch offen. Status: offen.

Aktivrente läuft weiter

Bereits seit 2026 können Rentnerinnen und Rentner, die freiwillig weiterarbeiten, bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei hinzuverdienen (Aktivrente). Das bleibt 2027 relevant.

🧾Steuern

  • Grundfreibetrag steigt: ab 2027 in Stufen (Richtung ~12.900 € bis 2028) – mehr Einkommen bleibt steuerfrei.
  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag: soll von 1.230 € auf 1.430 € steigen.
  • Kalte Progression & Kinderfreibetrag: weitere Anpassungen sind geplant – wie stark, ist Teil der laufenden Debatte (siehe unser Beitrag zur Steuerentlastung 2027).

Handwerkerbonus wird gekürzt

Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen soll von 20 % auf 15 % der Arbeitskosten sinken – die maximale Ersparnis fällt damit von 1.200 € auf 900 € pro Jahr. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen (Status: geplant).
Praxis-Tipp: Wer eine größere Handwerkerrechnung ohnehin plant und sie noch 2026 bezahlt, sichert sich den vollen Bonus von 20 % / bis 1.200 €. Es zählt das Jahr der Zahlung.

🏥Gesundheit & Sozialversicherung

Für Gutverdiener wird es teurer: 2027 werden die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung über die reguläre Dynamisierung hinaus um zusätzlich rund 300 € pro Monat angehoben. Für hohe Einkommen können daraus spürbare Mehrkosten entstehen (Berechnungen nennen bis zu ~120 € im Monat). Dazu bleibt die GKV-Finanzlage angespannt – steigende Zusatzbeiträge sind ein Dauerthema (siehe unser Beitrag zum GKV-Spargesetz).

📋Alles auf einen Blick

Änderung2027Status
Mindestlohn14,60 € / Std.beschlossen
Minijob-Grenze633 € / Monatbeschlossen
KindergeldRichtung 272 € (bis 2028)geplant
Elterngeld14 → 12 Monate (ab Nov.), Min/Max steigengeplant
WohngeldKürzungen (Heizkosten, Vermögen)geplant
Rentenerhöhung~4,4 % (1. Juli)Prognose
Rentenbeitrag18,6 % oder 18,8 %offen
Grundfreibetrag / AN-Pauschbetragsteigen (Pauschbetrag 1.430 €)geplant
Handwerkerbonus20 % → 15 % (max. 900 €)geplant
KV/PV-Beitragsgrenzen+ ~300 €/Monat extrabeschlossen
CO2-PreisKorridor 55–65 €/t (ETS 2 erst 2028)geltend

Fazit

2027 gibt es für fast jeden etwas – Entlastungen (mehr Mindestlohn, mehr Kindergeld, höhere Freibeträge, Rentenplus) stehen Mehrbelastungen gegenüber (weniger Wohngeld, gekürzter Handwerkerbonus, höhere Beitragsgrenzen für Gutverdiener). Wer klug plant, kann einiges herausholen: größere Handwerkerrechnungen noch 2026 bezahlen, die Elternzeit-Aufteilung früh festlegen und die eigenen Freibeträge nutzen. Wichtig zur Einordnung: Ein Teil der Punkte ist noch nicht endgültig beschlossen – im parlamentarischen Verfahren sind Änderungen möglich. Wir halten dich auf dem Laufenden.

Änderungen 2027 Mindestlohn 2027 Minijob-Grenze 633 Euro Kindergeld 2027 Wohngeld Kürzung Handwerkerbonus 2027 Rentenerhöhung 2027 Rentenbeitrag 18,8 Elterngeld Reform Grundfreibetrag 2027 Arbeitnehmer-Pauschbetrag Beitragsbemessungsgrenze 2027 Aktivrente CO2-Preis ETS2 was ändert sich 2027
Hinweis: Dieser Beitrag bündelt öffentlich verfügbare Informationen zum Stand August 2026 und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung dar. Mehrere der genannten Punkte sind noch nicht endgültig beschlossen; Beträge, Termine und Details können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern. Maßgeblich ist der jeweils final beschlossene Gesetzesstand.
Quellen:
  • Mindestlohnkommission / Berichte zu Mindestlohn 14,60 € und Minijob-Grenze 633 € ab 01.01.2027
  • Bundesregierung / BMF – Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.430 €), Beitragsbemessungsgrenzen 2027 (+300 €/Monat)
  • Deutsche Rentenversicherung – Rentenanpassungs-Prognose ~4,4 % (Juli 2027); Aktivrente
  • Familienministerium – Elterngeld-Reform (14→12 Monate ab Nov. 2027); Berichte zu Kindergeld, Wohngeld, Handwerkerbonus; ETS 2 ab 2028
Tags
Aktivrente Änderungen 2027 Beitragsbemessungsgrenze 2027 CO2-Preis 2027 Das ändert sich 2027 Elterngeld Reform 2027 Grundfreibetrag 2027 Handwerkerbonus Kürzung Kindergeld 2027 Mindestlohn 2027 Minijob-Grenze 633 Euro Rentenbeitrag 2027 Rentenerhöhung 2027 was ändert sich 2027 Geld Wohngeld Kürzung 2027

⚠️ Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr. Vergangene Performance ist kein Indikator für zukünftige Ergebnisse.

← Vorheriger Artikel
DMP Diabetes Typ 2 bei der TK: Alle Vorteile – und wann man aus dem Programm fliegt
Nächster Artikel →
Winter-Risiko Gas & EZB-Kritik: Der differenzierte Blick auf Deutschlands Wirtschaft