Reiche rudert zurück: Die Einspeisevergütung wird doch weitergezahlt – aber nur noch auf Zeit
Monatelang sorgte der Plan von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) für Aufregung: Die Einspeisevergütung für neue kleine Photovoltaik-Anlagen sollte ab 2027 komplett gestrichen werden. Jetzt der Rückzieher – wie unter anderem das Manager Magazin berichtet, will Reiche die Vergütung nun doch weiterzahlen. Aber: Es wird eine Übergangslösung auf Zeit, keine Rückkehr zur alten 20-Jahre-Garantie. Wir erklären, was im überarbeiteten EEG-Entwurf steht – und warum das Inbetriebnahme-Datum deiner Anlage jetzt über zehntausende Euro entscheiden kann.
vergütung ab 2027
bonus im Anschluss
= 20 Jahre Festvergütung
Kabinettsbeschluss
1.Was ist passiert? Vom harten Förder-Aus zum Übergangsmodell
Am 17. Juli 2026 hat das Bundeswirtschaftsministerium eine überarbeitete Fassung des EEG-Referentenentwurfs an Verbände und Ressorts verschickt. Der ursprüngliche Entwurf sah vor, die Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen bis 25 Kilowatt ab 2027 ersatzlos zu streichen – dieser harte Schnitt ist vom Tisch.
Der Rückzieher folgt auf massive Kritik: Neben der Solarbranche hatten auch Finanzminister Lars Klingbeil und Umweltminister Carsten Schneider (beide SPD) vor einem Ausbremsen der Energiewende gewarnt. Der Branchenverband BSW-Solar sprach von gefährdeten Investitionen in Milliardenhöhe und zehntausenden Arbeitsplätzen in Mittelstand und Handwerk.
2.Das neue Übergangsmodell im Detail
| Inbetriebnahme | Regelung | Bedeutung |
|---|---|---|
| Bis 31.12.2026 Bestand + Neuanlagen |
Voller Bestandsschutz | Feste Einspeisevergütung über die komplette 20-Jahre-Laufzeit bleibt garantiert. Aktuell (seit 01.02.2026): 7,78 ct/kWh bei Teileinspeisung, 12,34 ct/kWh bei Volleinspeisung (Anlagen bis 10 kWp). |
| Ab 01.01.2027 Stufe 1 |
Abgesenkte Übergangsvergütung | Für bis zu 36 Monate gibt es eine reduzierte Einspeisevergütung. Wie hoch sie konkret ausfällt, ist noch offen. |
| Danach Stufe 2 |
Direktvermarktungsbonus | Für weitere 4 Jahre gibt es einen Bonus zur Direktvermarktung – der Solarstrom wird dann über Dienstleister an der Strombörse verkauft, zu schwankenden Preisen. |
| Langfristig | Keine Dauerförderung mehr | „Keine dauerhafte Förderung mehr“ für kleine Anlagen, heißt es aus dem Ministerium – ein Bruch mit der EEG-Logik seit dem Jahr 2000. |
3.Was das für Hausbesitzer und Anlagen-Planer bedeutet
Entscheidend ist das Datum der Inbetriebnahme – daraus ergeben sich drei praktische Konsequenzen:
- Wer eine PV-Anlage plant, sollte 2026 nutzen: Anlagen, die bis zum 31.12.2026 ans Netz gehen, sichern sich die aktuelle Festvergütung für 20 Jahre. Angesichts voller Auftragsbücher der Installateure sollte man nicht bis Dezember warten – zum Jahresende ist mit einem Schlussspurt zu rechnen.
- Bestandsanlagen sind sicher: Wer bereits einspeist, ist vom Systemwechsel nicht betroffen – die zugesagte Vergütung läuft unverändert weiter.
- Ab 2027 zählt Eigenverbrauch: Speicher, Wallbox und Wärmepumpe werden für die Wirtschaftlichkeit neuer Anlagen wichtiger als die Einspeisung. Die Rendite-Rechnung verschiebt sich vom „Verkaufen“ zum „Selbst nutzen“.
4.Kritik und Ausblick: Noch ist nichts beschlossen
Der Branchenverband BDEW wertet die Nachbesserungen als Schritt in die richtige Richtung, kritisiert aber das Eilverfahren – für die Stellungnahme zum umfangreichen Gesetzespaket blieben den Verbänden nur drei Tage. BSW-Solar warnt weiter vor einer „kaum überwindbaren Investitionsbarriere“ durch die Pflicht zur Direktvermarktung, da vielen Kleinanlagen-Betreibern schlicht die technischen Voraussetzungen fehlen.
Der weitere Fahrplan: Nach der verkürzten Verbändeanhörung soll das Kabinett am 29. Juli entscheiden, danach folgen Bundestag und Bundesrat. Ob der Zeitplan hält und die Neuregelung wie geplant 2027 greift, ist offen – Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind gut möglich. Am Ziel von 80 Prozent Ökostromanteil bis 2030 (2025: 58 Prozent) hält der Entwurf fest.
Fazit
Reiches Rückzieher ist eine gute Nachricht für alle, die 2027 oder später bauen wollen – aus dem Förder-Aus wird ein sanfterer Übergang. Die noch bessere Nachricht gilt aber für alle, die jetzt handeln: Wer seine Anlage bis Ende 2026 in Betrieb nimmt, bekommt das alte Modell mit 20 Jahren Planungssicherheit – zum letzten Mal. Für alle danach gilt: Photovoltaik bleibt attraktiv, aber die Rechnung macht künftig der Eigenverbrauch, nicht mehr der Staat. Details zum Bericht auch beim Manager Magazin.
Quellen: Manager Magazin – „Katherina Reiche will nun doch Einspeisevergütung weiterzahlen“; Cleanthinking – „Reiche entschärft Förder-Aus für kleine PV-Anlagen“ (18.07.2026); t-online – „EEG-Reform: Reiche gibt nach“; BMWK-Referentenentwurf (Stand 17.07.2026); aktuelle Vergütungssätze: Bundesnetzagentur (Stand 01.02.2026).