Einbauküche im Kaufvertrag: So sparst du sofort Grunderwerbsteuer – und schreibst als Vermieter schneller ab
Beim Immobilienkauf zahlst du je nach Bundesland bis zu 6,5 % Grunderwerbsteuer – aber nur auf das Grundstück samt Gebäude. Bewegliche Wirtschaftsgüter wie Einbauküche, Markisen oder Gartenmöbel gehören nicht dazu. Wer sie im notariellen Kaufvertrag separat ausweist, senkt die Steuerlast sofort – und Vermieter holen sich über die kürzere Abschreibung Jahr für Jahr zusätzlich Geld vom Finanzamt zurück.
1.Das Prinzip: Grunderwerbsteuer fällt nur auf die Immobilie an
Die Grunderwerbsteuer bemisst sich am Kaufpreis für Grundstück und Gebäude – nicht am mitverkauften Inventar. Wird im Kaufvertrag ein Gesamtpreis vereinbart, ohne das Inventar auszuweisen, besteuert das Finanzamt kurzerhand die volle Summe. Steht dagegen im Vertrag ausdrücklich: „Vom Kaufpreis entfallen X Euro auf die Einbauküche, Y Euro auf die Markisen…“, bleibt dieser Anteil grunderwerbsteuerfrei.
Die Steuersätze liegen 2026 je nach Bundesland zwischen 3,5 % (Bayern) und 6,5 % (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein). Jeder Euro, der sauber dem Inventar zugeordnet ist, spart also sofort bis zu 6,5 Cent Steuer – bei einer 15.000-Euro-Küche sind das bis zu 975 Euro.
2.Rückendeckung vom Finanzgericht: Das Köln-Urteil
Dass diese Gestaltung rechtssicher ist, hat das FG Köln mit Urteil vom 8.11.2017 (Az. 5 K 2938/16) bestätigt: Käufer eines Einfamilienhauses (Gesamtpreis 392.500 Euro) hatten 9.500 Euro für Einbauküche und Markisen gesondert ausgewiesen. Das Finanzamt wollte trotzdem auf alles Grunderwerbsteuer erheben – und verlor. Die Kernaussagen des Gerichts:
- Für gebrauchte, werthaltige bewegliche Gegenstände, die mitverkauft werden, fällt keine Grunderwerbsteuer an.
- Den im Vertrag vereinbarten Werten ist grundsätzlich zu folgen, solange keine Zweifel an der Angemessenheit bestehen.
- Will das Finanzamt abweichen, trägt es selbst die Feststellungslast dafür, dass die Werte unrealistisch sind.
3.Steuer-Tipp 2: Turbo-Abschreibung für Vermieter
Für Kapitalanleger kommt der zweite Hebel dazu – die Abschreibung (AfA). Das Gebäude schreibst du je nach Baujahr und Kaufdatum über 33 bis 50 Jahre ab (2 % bzw. 3 % pro Jahr). Eine Einbauküche ist dagegen nach der BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 3.8.2016, IX R 14/15) ein einheitliches, selbstständiges Wirtschaftsgut mit 10 Jahren Nutzungsdauer – bei einer gebraucht übernommenen Küche entsprechend kürzere Restnutzungsdauer.
Der separate Ausweis im Kaufvertrag verschafft dir also höhere Werbungskosten in kürzerer Zeit: Statt 2 % über 50 Jahre fließen 10 % (oder mehr) pro Jahr in deine Anlage V und drücken dein zu versteuerndes Einkommen aus Vermietung und Verpachtung.
4.Praxis-Tipp: Realistische Werte und eine Inventarliste
Der Gestaltungsspielraum endet bei „Mondpreisen“. Als Faustregel gilt: Übersteigt der Inventaranteil rund 15 % des Kaufpreises, schaut das Finanzamt genauer hin und fordert Nachweise. Auch eine zehn Jahre alte Küche für 20.000 Euro wird kaum durchgehen. So bleibst du rechtssicher:
- Inventarliste als Anlage zum Kaufvertrag: Gegenstand, Kaufjahr/Alter, Zustand und angesetzter Zeitwert.
- Belege sichern: Originalrechnungen des Verkäufers oder Fotos helfen bei Rückfragen.
- Zeitwert statt Neupreis: Für gebrauchte Gegenstände einen plausiblen Abschlag ansetzen.
- Nur echte bewegliche Sachen: Was fest mit dem Gebäude verbunden ist (Fliesen, Sanitäranlagen, Heizung, fest eingebaute Schränke als wesentliche Bestandteile), zählt zum Gebäude und bleibt grunderwerbsteuerpflichtig.
5.Rechenbeispiel: Was bringt der Küchen-Ausweis konkret?
Angenommen, du kaufst eine vermietete Wohnung in NRW (6,5 % GrESt) und weist eine hochwertige, neuwertige Einbauküche mit 15.000 Euro separat aus:
| Effekt | Ohne Ausweis | Mit Ausweis | Ersparnis |
|---|---|---|---|
| Grunderwerbsteuer auf die Küche | 975 € | 0 € | 975 € sofort |
| Jährliche AfA auf 15.000 € | ca. 300 € (2 % Gebäude-AfA) | 1.500 € (10 Jahre) | +1.200 € Werbungskosten p. a. |
| Steuerersparnis p. a. (42 % Grenzsteuersatz) | – | – | rund 500 € pro Jahr (10 Jahre lang) |
Über die ersten zehn Jahre summiert sich der Vorteil damit auf rund 6.000 Euro – nur durch zwei zusätzliche Sätze im Kaufvertrag und eine saubere Inventarliste. (Der AfA-Vorteil ist dabei vor allem ein Zins- und Liquiditätsvorteil: Das Gebäude-AfA-Volumen sinkt entsprechend.)
6.Was zählt als bewegliches Wirtschaftsgut?
| Grundsätzlich geeignet ✅ | Zählt zum Gebäude ❌ |
|---|---|
| Einbauküche (inkl. Elektrogeräte) | Fliesen, Parkett, Sanitäranlagen |
| Markisen, Gartenhaus (nicht fundamentiert), Gartenmöbel | Heizungsanlage, fest verbaute Klimatechnik |
| Möbel, Lampen, Gardinen, Waschmaschine | Fest eingebaute Schränke als wesentliche Bestandteile |
| Sauna (frei stehend), Kaminofen (nur angeschlossen) | Aufzug, Dachausbau, Wintergarten |
| Solarmöbel, Rasenmäher, Werkzeug | Bei Eigentumswohnungen: die anteilige Instandhaltungsrücklage ist ein Sonderfall* |
*Die miterworbene Erhaltungsrücklage mindert die Grunderwerbsteuer nach aktueller BFH-Rechtsprechung nicht mehr – anders als früher oft angenommen. Die Abgrenzung im Einzelfall hängt von der festen Verbindung mit dem Gebäude ab.
Fazit
Der separate Ausweis beweglicher Wirtschaftsgüter im Kaufvertrag ist einer der einfachsten und rechtssichersten Steuerhebel beim Immobilienkauf: sofortige Ersparnis bei der Grunderwerbsteuer für jeden Käufer, dazu für Vermieter eine deutlich schnellere Abschreibung mit spürbarer jährlicher Entlastung. Entscheidend sind realistische Zeitwerte, eine ordentliche Inventarliste als Vertragsanlage und der Blick auf die 15-%-Faustregel. Wer zusätzlich die Finanzierung im Auge behält, nimmt hier ohne Risiko mehrere tausend Euro mit.
Quellen (Auswahl):
- FG Köln, Urteil vom 8.11.2017 – 5 K 2938/16 (Pressemitteilung): Keine Grunderwerbsteuer auf Einbauküche und Markisen
- BFH, Urteil vom 3.8.2016 – IX R 14/15: Einbauküche als einheitliches Wirtschaftsgut, 10 Jahre AfA
- Notarkammer Koblenz – Keine Grunderwerbsteuer für bewegliche Gegenstände
- Finanztip – Grunderwerbsteuer: Höhe nach Bundesland
- Steuerrat24 – So sparen Sie Grunderwerbsteuer (15-%-Faustregel)
- Haufe – Grunderwerbsteuersätze der Länder (u. a. Thüringen 5,0 % seit 2024)