Manuel Grotz
Manuel Grotz Privatanleger · Aktionärsforum Bodensee
KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026: Was Art. 50 AI Act für Creator bedeutet
Recht & KI

KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026: Was Art. 50 AI Act für Creator bedeutet

Stand: 31. Juli 2026 · Recht & Digitales · Lesezeit ca. 10 Min. · Keine Rechtsberatung

In wenigen Tagen ändert sich für alle etwas, die beruflich KI nutzen: Ab dem 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act. Realistische KI-Bilder, -Videos und -Audios müssen dann sichtbar als KI-Inhalt gekennzeichnet werden. Das betrifft nicht nur Tech-Konzerne, sondern YouTuber, Instagram-Creator, Agenturen, Online-Shops und Marketing-Abteilungen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 15 Mio. € – und in Deutschland zusätzlich Abmahnungen. Dieser Beitrag fasst die Regeln praxisnah zusammen (basierend u. a. auf der Einordnung von Prof. Christian Solmecke / WBS.LEGAL).

2. Aug. 2026
Pflicht greift
15 Mio. €
oder 3 % Weltumsatz
Art. 50
EU AI Act

1.Wer ist betroffen?

Der AI Act unterscheidet zwei Rollen – und die zweite trifft die meisten von uns:

  • Provider (Anbieter): Die Entwickler der KI-Systeme – OpenAI, Midjourney, Google & Co.
  • Operatoren (Betreiber/Nutzer): Jeder, der KI beruflich oder gewerblich einsetzt, um Inhalte zu erzeugen und zu veröffentlichen – also Creator, Agenturen, Shops, Marketing-Teams, Blogger.
Privat ausgenommen: Wer KI rein privat nutzt, ist nicht betroffen. Und in Unternehmen haftet die juristische Person, nicht der einzelne Mitarbeiter. Sobald aber veröffentlicht und ein gewerblicher Bezug besteht, greift die Pflicht.

2.Was muss gekennzeichnet werden?

Bilder, Videos, Audio – „Deepfakes“ (sehr weit gefasst)

Der Begriff „Deepfake“ ist im Gesetz überraschend breit definiert (Art. 3 Nr. 60): Gemeint ist jeder KI-generierte oder stark veränderte Bild-, Video- oder Audioinhalt, der realistisch wirkt und den Eindruck erwecken könnte, echte Personen, Objekte, Orte oder Ereignisse zu zeigen.

Der entscheidende Punkt: Es kommt nicht auf eine Täuschungsabsicht an, und es muss keine reale Person abgebildet sein. Auch ein völlig fiktives, aber fotorealistisch wirkendes Gesicht oder Modell fällt darunter. Damit ist ein sehr großer Teil des heute üblichen KI-Bildmaterials kennzeichnungspflichtig.
Ausnahme: Offensichtlich unrealistische, klar künstlerische oder satirische Darstellungen sind ausgenommen – das klassische Beispiel: eine fliegende Sphinx über dem Kölner Dom. Wo das Bild erkennbar nicht „echt“ sein kann, braucht es keinen Hinweis.

Texte – nur in engem Rahmen

Bei Texten ist die Pflicht deutlich enger. Kennzeichnungspflichtig sind nur veröffentlichte, informierende Texte zu Themen von öffentlichem Interesse (etwa Politik, Gesundheit, Verbraucherschutz). Ausgenommen sind Werbung, Produktbeschreibungen und interne Kommunikation.

Wichtige Entlastung: Prüft ein Mensch den Text redaktionell und übernimmt dafür die Verantwortung, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Eine bloße Rechtschreibprüfung oder eine zweite KI drüberlaufen zu lassen, reicht dafür ausdrücklich nicht.

3.Wie muss gekennzeichnet werden?

Die Kennzeichnung muss ohne technische Hilfsmittel erkennbar und beim ersten Kontakt mit dem Inhalt sichtbar sein. Ein Hinweis nur in der Caption oder in den Metadaten genügt nicht.

FormatSo kennzeichnen
BildSichtbarer Hinweis im Bild selbst (z. B. oben in der Ecke)
VideoHinweis am Anfang und bei Unterbrechungen wiederholen
AudioKlar hörbarer Hinweis
TextErkennbarer Hinweis am/zum Inhalt (im o. g. engen Anwendungsfall)

Für die konkrete Formulierung empfiehlt der (freiwillige) Code of Conduct Hinweise wie „AI generated“ oder „AI modified“. Verbindlich vorgeschrieben ist der genaue Wortlaut nicht – erkennbar und sichtbar muss er sein.

Zweite Stufe ab 2. Dezember 2026: Zusätzlich soll die Kennzeichnung maschinenlesbar in den Metadaten der Datei hinterlegt werden. Das betrifft vor allem die großen KI-Anbieter, ist für Creator aber gut zu wissen.

4.Strafen und Risiken

  • Bußgeld bis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist.
  • Keine Vorwarnung nötig: Bußgelder können direkt verhängt werden.
  • Abmahnungen durch Wettbewerber: In Deutschland sehr wahrscheinlich, weil es ein etabliertes Abmahn-System gibt. Für kleinere Creator ist das oft das realere Risiko als das Maximalbußgeld.
  • Zuständig in Deutschland: die Bundesnetzagentur als Marktüberwachungsbehörde.

Die Bußgeldhöhen orientieren sich am Umsatz – für kleine Anbieter fällt die reale Sanktion entsprechend niedriger aus. Die Schlagzeile „15 Millionen“ ist die Obergrenze, nicht der Regelfall. Das Abmahnrisiko sollte man aber ernst nehmen.

🔧 Praxis-Check für Blogger, Shops & Creator Gehe deine veröffentlichten Inhalte durch: Nutzt du fotorealistische KI-Bilder (z. B. KI-Porträts, KI-„Fotos“ von Produkten, Szenen, Personen)? Dann setze ab dem 2. August einen sichtbaren Hinweis ins Bild. Rein grafische Elemente wie Diagramme, Text-Grafiken oder offensichtlich stilisierte Illustrationen sind i. d. R. unkritisch, weil sie nicht als echtes Foto durchgehen. Im Zweifel lieber kennzeichnen – ein „KI-generiert“ schadet nie, ein fehlender Hinweis kann teuer werden.

5.Wichtig: Kennzeichnung macht nicht automatisch legal

Ein verbreiteter Irrtum: Der KI-Hinweis ist kein Freifahrtschein. Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Marken- und Wettbewerbsrecht bleiben unberührt. Wer ein KI-Bild einer realen Person ohne deren Einwilligung nutzt, hat trotz „AI generated“-Label ein Problem. Die Kennzeichnung regelt nur die Transparenz – nicht die inhaltliche Zulässigkeit.

6.Kritik und offene Fragen

Aus Medien, Fotografie und Rundfunk kommt Widerstand: Ein dauerhaftes Label störe den Programmfluss, und die Grenze zwischen zulässiger Retusche und kennzeichnungspflichtiger Neugenerierung sei unscharf. Wo endet normale Bildbearbeitung, wo beginnt der „Deepfake“? Diese Abgrenzung wird die Praxis – und vermutlich Gerichte – noch beschäftigen. Die EU-Kommission hat dazu am 20. Juli 2026 Leitlinien veröffentlicht, die die Umsetzung konkretisieren.

Was jetzt sinnvoll ist: die eigenen KI-Workflows dokumentieren, fotorealistische KI-Inhalte sichtbar kennzeichnen, bei redaktionellen Texten eine echte menschliche Prüfung sicherstellen und die Leitlinien der EU-Kommission sowie Infos der IHK im Blick behalten. Wer viel mit KI-Content arbeitet, sollte die Abgrenzungsfragen im Zweifel juristisch klären lassen.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Er fasst öffentlich verfügbare Einordnungen zum EU AI Act zusammen. Die konkrete rechtliche Bewertung – insbesondere die Abgrenzung von Retusche und Neugenerierung sowie die Anwendung auf deinen Einzelfall – hängt von den Umständen ab und kann sich durch Leitlinien und Rechtsprechung ändern. Im Zweifel eine Anwältin oder einen Anwalt hinzuziehen.
Quellen:
  • Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act), Art. 50 (Transparenzpflichten) und Art. 3 Nr. 60 (Deepfake-Definition); Geltung ab 02.08.2026
  • Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50 (veröffentlicht 20.07.2026)
  • Einordnung Prof. Christian Solmecke / WBS.LEGAL (YouTube)
Tags
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