Du arbeitest in der Schweiz und wohnst in Deutschland? Dann hast du als Grenzgänger ein einmaliges Wahlrecht: Schweizer Krankenversicherung nach KVG mit Formular S1 oder freiwillige gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Der Rechner vergleicht die Jahreskosten 2026 für Sympany, SWICA und Helsana mit AOK Bayern, TK und R+V BKK, inklusive Pflegeversicherung, Miet- und Kapitaleinkünften und Familie. Die Eingaben sind Beispielwerte und lassen sich frei anpassen.
Andere Einnahmen bleiben wie eingegeben. Die KVG-Linie ist flach, weil die Prämie nicht vom Einkommen abhängt. Ab der Beitragsbemessungsgrenze steigen auch die GKV-Linien nicht mehr.
Schweizer Bruttolohn, ab dem die GKV mit deinen Angaben teurer wird als das KVG-Modell.
Das Optionsrecht wird einmal innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn in der Schweiz ausgeübt. Ein neues Wahlrecht entsteht meist erst bei Unterbrechung der Grenzgängertätigkeit, etwa durch Arbeitslosigkeit oder Umzug.
Mit KVG besteht über die Aushilfskasse nur Anspruch auf Pflegesachleistungen, kein deutsches Pflegegeld. Die GKV enthält die volle soziale Pflegeversicherung.
In der GKV sind Partner ohne eigenes Einkommen und Kinder beitragsfrei familienversichert. Beim KVG zahlt jede Person eine eigene Prämie. Das kippt die Rechnung bei Familien oft Richtung GKV.
Behandlungen in Deutschland laufen beim KVG über die Aushilfskasse mit deutschen Zuzahlungen. In der Schweiz gelten Franchise (300 CHF) und 10 % Selbstbehalt bis max. 700 CHF pro Jahr.
In der freiwilligen GKV erhöhen weitere Einkünfte den Beitrag bis zur Bemessungsgrenze. Wer ohnehin darüber liegt, zahlt den Höchstbeitrag unabhängig davon.
Grenzgänger sind in Deutschland steuerpflichtig. KVG-Prämien und GKV-Beiträge für die Basisabsicherung sind als Vorsorgeaufwendungen absetzbar, der Netto-Unterschied fällt daher kleiner aus. Deinen Netto-Lohn berechnest du mit dem Grenzgänger-Rechner Schweiz.
Du schließt eine Schweizer Grundversicherung nach KVG ab, zum Beispiel bei Sympany, SWICA oder Helsana. Mit dem Formular S1 meldet dich die Schweizer Kasse bei einer deutschen Aushilfskasse an, etwa der AOK. So kannst du dich in der Schweiz und in Deutschland behandeln lassen. Die Prämie hängt nur vom Alter ab, nicht vom Einkommen.
Grenzgänger in der freiwilligen GKV zahlen den vollen Beitrag selbst: 14,6 % allgemeiner Satz plus Zusatzbeitrag (AOK Bayern und TK 2,69 %, R+V BKK 3,49 %) plus Pflegeversicherung (3,6 %, kinderlos 4,2 %). Bemessen wird bis zur Grenze von 5.812,50 € im Monat. Der Höchstbeitrag liegt damit bei rund 1.250 € im Monat.
Für Alleinstehende ist das KVG fast immer günstiger, weil schon der GKV-Mindestbeitrag über der Sympany-Prämie liegt. Bei Familien mit nicht berufstätigem Partner und Kindern kann die GKV dank Familienversicherung günstiger sein. Der Rechner zeigt die Schwelle für deine Situation.
In der Regel nicht. Das Optionsrecht wird einmalig innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Tätigkeit in der Schweiz ausgeübt. Innerhalb des KVG kannst du den Schweizer Versicherer aber zum 1. Januar oder 1. Juli wechseln.
Nein, nicht in der deutschen sozialen Pflegeversicherung. Über die Aushilfskasse gibt es nur Sachleistungen, kein Pflegegeld. Viele Grenzgänger schließen deshalb eine private Pflegezusatzversicherung ab.