Manuel Grotz
Manuel Grotz Privatanleger · Aktionärsforum Bodensee
Reformpaket 2026: 34 Beschlüsse im Check – Chancen, Kritik und legale Gestaltungsspielräume
Steuern & Politik

Das Reformpaket 2026: 34 Beschlüsse, die Deutschland verändern – Chancen, Schwächen und legale Gestaltungsspielräume

Stand: 4. Juli 2026 · Steuern & Vermögensplanung · Lesezeit ca. 10 Min.

Am 2. Juli 2026 haben sich die Spitzen von CDU, CSU und SPD im Koalitionsausschuss auf ein Reformpaket mit 34 Maßnahmen geeinigt. Bundeskanzler Friedrich Merz nennt es ein „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“. Was steckt drin, wem nützt es, wem schadet es – und wie kann man sich als Bürger, Arbeitnehmer oder Unternehmer legal darauf einstellen?

1.Die wichtigsten beschlossenen Maßnahmen

Steuern

Zum 1. Januar 2027 kommt eine Einkommensteuerreform mit rund 10 Mrd. Euro Entlastungsvolumen – höherer Grundfreibetrag, höherer Kinderfreibetrag, mehr Kindergeld, höherer Arbeitnehmerpauschbetrag und eine abgeflachte zweite Progressionszone. Eine Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen spart ab 2028 über 600 Euro jährlich. Gegenfinanziert wird das über eine gesplittete „Reichensteuer“ (45 % ab 250.000 Euro, 47 % ab 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen), eine Anhebung der Minijob-Pauschalsteuer von 2 auf 5 %, Gewinnabführungen der KfW und eine Kürzung der Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen von 20 % auf 15 % (max. 900 statt 1.200 Euro/Jahr).

Rente

Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission werden bis Ende 2026 als Gesetzespaket verabschiedet. Kernpunkte: eine „Kapitalrente“ mit bis zu zwei Prozentpunkten höherem Rentenbeitrag und ein schrittweise über 67 Jahre hinaus steigendes Renteneintrittsalter.

Arbeitsmarkt

Sachgrundlose Befristungen werden bis Ende 2030 auf bis zu 48 Monate mit sechsmaliger Verlängerung ausgeweitet – eine Verdopplung. Abfindungen werden steuerlich privilegiert, wenn schnell ein neuer Job angetreten wird. Steuerbegünstigte Sonn- und Feiertagszuschläge gelten künftig bis 75 Euro Stundenlohn; tariflich geregelte Zuschläge werden vollständig beitragsfrei.

Krankschreibung

Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft, die AU-Bescheinigung ist ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend vorzulegen, und die unrichtige Ausstellung eines Attests wird stärker bestraft.

Bürokratieabbau

Ein Berichtsentlastungsgesetz hebt gesetzliche Berichtspflichten pauschal auf (Beweislastumkehr: Ministerien müssen begründen, was bleibt). Jede vierte Dokumentationspflicht soll binnen zwölf Monaten fallen. Anträge gelten künftig vier Monate nach vollständiger Einreichung als genehmigt (Genehmigungsfiktion). Dazu kommen eine automatisch vorausgefüllte digitale Steuererklärung, 8 % Personaleinsparung in Bundesbehörden und eine abgespeckte 1:1-Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie.

Weiteres

Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen, Abschaffung nationaler Kapitalpuffer für Immobilienkredite, Deutschlandfonds als strategisches Beteiligungsinstrument, Verteilnetzpaket zur Halbierung der Realisierungszeiten, Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch und die Begrenzung der Westbalkan-Regelung auf 25.000 Personen jährlich.

2.Die Vorteile

Die Steuerentlastung erreicht gezielt mittlere und geringe Einkommen sowie Familien – dort, wo Konsumimpulse am ehesten wirken. Der Bürokratieabbau mit Beweislastumkehr und Genehmigungsfiktion ist ein struktureller Ansatz statt kosmetischer Einzelkorrekturen; allein die Überarbeitung der DGUV-Prüfpflichten soll rund 720 Mio. Euro jährlich einsparen. Flexiblere Befristungen und die steuerliche Privilegierung von Abfindungen bei schnellem Jobwechsel können den Arbeitsmarkt in der Transformation beweglicher machen. Die Rentenreform packt mit Kapitalrente und steigendem Eintrittsalter erstmals die demografische Realität an.

Ökonomen wie DekaBank-Chefvolkswirt Ulrich Kater sehen einen „Schritt in die richtige Richtung“, Deutsche Bank Research erwartet positive Stimmungs- und Wachstumseffekte, und DIW-Präsident Marcel Fratzscher lobt Bürokratieabbau und Wohnungsbauziele.

3.Die Nachteile

Der Bund der Steuerzahler urteilt „Große Koalition, kleine Pläne“ – 600 Euro Entlastung für eine Vier-Personen-Familie ab 2028 sind angesichts kalter Progression der Vorjahre überschaubar. Die höhere Reichensteuer trifft auch Einzelunternehmer und Personengesellschaften, die ihre Gewinne im Betrieb versteuern – Familienunternehmer kritisieren das als Belastung des Mittelstands. Die Verdreifachung der Minijob-Pauschalsteuer verteuert haushaltsnahe Beschäftigung und könnte Schwarzarbeit fördern – ausgerechnet während die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen gekürzt wird, die als Instrument gegen Schwarzarbeit eingeführt wurde.

IG Metall nennt das Paket eine „bunte Tüte“ und wertet die ausgeweiteten Befristungen als „Angriff auf Arbeitnehmerrechte“. Die Attestpflicht ab Tag eins belastet ohnehin überfüllte Arztpraxen mit Bagatellfällen; Hausärzte protestieren bereits. Und: Vieles sind Absichtserklärungen mit Prüfaufträgen und Dialogformaten – internationale Investoren glauben laut Kater „noch nicht, dass sich Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit grundlegend verändert hat“.

4.Legale Gestaltungsmöglichkeiten: Wie man sich auf die Reformen einstellen kann

Wichtig vorab: Es geht hier ausschließlich um legale Anpassung und Steuergestaltung. Steuerhinterziehung oder Gefälligkeitsatteste sind Straftaten – Letztere werden nach dem Paket sogar härter bestraft, und Verstöße generell stärker sanktioniert (Steuerstrafrecht, Gewerberecht).

Reichensteuer (ab 2027)

Wer mit dem zu versteuernden Einkommen nahe der Schwellen von 250.000 bzw. 280.000 Euro liegt, kann Einkommen zeitlich verlagern – Einnahmen ins Jahr 2026 vorziehen, Ausgaben und Investitionen (Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibungen, Vorsorgeaufwendungen) in Jahre mit Spitzenbelastung legen. Einzelunternehmer können prüfen, ob das (laut Beschluss zu verbesserndes) Optionsmodell zur Körperschaftsbesteuerung oder eine GmbH-Struktur mit Thesaurierung günstiger ist. Ehegattensplitting und die Verteilung von Einkünften in der Familie (z. B. Beteiligungen, Anstellung) glätten Progressionsspitzen.

Handwerkerleistungen

Geplante Renovierungen und Reparaturen noch vor Inkrafttreten der Kürzung beauftragen und bezahlen, solange noch 20 % / 1.200 Euro gelten. Danach: Rechnungen über Jahresgrenzen verteilen, um den reduzierten Höchstbetrag mehrfach auszuschöpfen, und haushaltsnahe Dienstleistungen (separater Höchstbetrag) sauber abgrenzen.

Minijobs

Arbeitgeber können prüfen, ob bei der Pauschalsteuer von 5 % ein Wechsel zur individuellen Besteuerung nach Lohnsteuerklasse günstiger ist – bei Minijobbern ohne weitere Einkünfte fällt dabei oft gar keine Lohnsteuer an. Alternativ: Midijob-Modelle, die sozialversicherungsrechtlich ohnehin oft attraktiver sind.

Abfindungen

Wer einen Aufhebungsvertrag verhandelt, sollte die neue steuerliche Privilegierung bei schnellem Wiedereinstieg einplanen – je schneller der neue Job, desto größer der Steuervorteil. Timing der Auszahlung (Verschiebung in ein einkommensschwächeres Jahr, Fünftelregelung) bleibt zusätzlich relevant.

Sonn- und Feiertagszuschläge

Arbeitnehmer und Arbeitgeber in tarifgebundenen Betrieben profitieren ab 2027 von vollständiger Beitragsfreiheit tariflicher Zuschläge – Vergütungsmodelle mit Zuschlagsanteilen werden attraktiver und können bei Vertragsgestaltung berücksichtigt werden.

Rente

Dem steigenden Beitragssatz und Eintrittsalter entgeht man nicht – aber man kann privat gegensteuern: ETF-Sparpläne, betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberzuschuss und die Basisrente (Rürup) mit voller Absetzbarkeit der Beiträge reduzieren die Abhängigkeit von der gesetzlichen Rente. Freiwillige Sonderzahlungen ab 50 zum Ausgleich von Rentenabschlägen sind zudem steuerlich absetzbar.

Krankschreibung

Hier gibt es keine legale „Umgehung“ – wer krank ist, muss künftig ab Tag eins zum Arzt. Realistisch bleibt der Weg über die Videosprechstunde, sofern sie erhalten bleibt, sowie betriebliche Regelungen, in denen Arbeitgeber freiwillig auf das Attest am ersten Tag verzichten (die gesetzliche Pflicht definiert nur das Minimum dessen, was Arbeitgeber verlangen können).

Befristungen

Arbeitnehmer sollten bei neuen Verträgen wissen, dass bis zu 48 Monate Befristung ohne Sachgrund möglich sind – wer Sicherheit will, sollte Entfristungszusagen aktiv verhandeln, denn tarifgebundene Betriebe bieten oft bessere Konditionen.

Fazit

Das Reformpaket ist kein großer Wurf, aber mehr als Symbolpolitik: Die Kombination aus Steuerentlastung, strukturellem Bürokratieabbau und Rentenreform geht die richtigen Baustellen an. Ob daraus ein Aufschwung wird, hängt von der Umsetzung ab – viele Beschlüsse sind Ankündigungen mit Fristen bis Ende 2026 oder 2027. Wer die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten (überwiegend 1. Januar 2027) nutzt, kann sich legal und mit überschaubarem Aufwand auf die neuen Regeln einstellen. Bei größeren Beträgen gilt: Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung – konkrete Gestaltungen gehören in die Hände eines Steuerberaters.

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⚠️ Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Viele der genannten Maßnahmen sind Ankündigungen mit Fristen bis Ende 2026 oder 2027 und können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Vor konkreten Gestaltungen, insbesondere bei größeren Beträgen, sollte unbedingt ein Steuerberater hinzugezogen werden.

Quellen:

Tags
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