Angemessene Miete im Landkreis Lindau 2026: So viel Bruttokaltmiete zahlt das Jobcenter
Wer Bürgergeld bzw. Leistungen nach dem SGB II bezieht, bekommt die Kosten der Unterkunft nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen übernommen. Für den Landkreis Lindau gelten ab Januar 2026 neue Werte. Sie sind sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für Vermieter wichtig – etwa bei einem geplanten Umzug oder bei der Vermietung an Leistungsbeziehende.
Was bedeuten diese Beträge?
Die in den Tabellen genannten Werte sind die angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) als Bruttokaltmiete. Das ist nicht dasselbe wie die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel), sondern die Obergrenze, bis zu der das Jobcenter die Miete übernimmt. Konkret bedeutet das:
- Enthalten: Grundmiete (Nettokaltmiete) zuzüglich der kalten Nebenkosten/Betriebskosten.
- Zusätzlich übernommen: die Heizkosten in tatsächlicher Höhe – sofern keine Anhaltspunkte für unwirtschaftliches Verhalten vorliegen.
- Nicht zusätzlich übernommen: Stromkosten – diese sind bereits in der Regelleistung enthalten.
- Kein Bedarf nach SGB II: Kosten für Stellplatz und Garage werden nicht berücksichtigt.
Westlicher Landkreis
Höchstbeträge Bruttokaltmiete
Gemeinden: Bodolz, Hergensweiler, Lindau, Nonnenhorn, Sigmarszell, Wasserburg, Weißensberg
| Haushaltsgröße | Bruttokaltmiete / Monat |
|---|---|
| 1 Person | 670,00 € |
| 2 Personen | 800,00 € |
| 3 Personen | 930,00 € |
| 4 Personen | 1.140,00 € |
| 5 Personen | 1.260,00 € |
Östlicher Landkreis
Höchstbeträge Bruttokaltmiete
Gemeinden: Gestratz, Grünenbach, Heimenkirch, Hergatz, Lindenberg, Maierhöfen, Oberreute, Opfenbach, Röthenbach, Scheidegg, Stiefenhofen, Weiler-Simmerberg
| Haushaltsgröße | Bruttokaltmiete / Monat |
|---|---|
| 1 Person | 530,00 € |
| 2 Personen | 700,00 € |
| 3 Personen | 810,00 € |
| 4 Personen | 920,00 € |
| 5 Personen | 1.060,00 € |
Was bedeutet das für Vermieter?
Wer eine Wohnung an Leistungsbeziehende vermieten möchte, kann anhand dieser Tabelle einschätzen, bis zu welcher Bruttokaltmiete das Jobcenter die Kosten trägt. Liegt die geforderte Miete innerhalb der Höchstbeträge, ist die Finanzierung der Miete in der Regel gesichert. Zu beachten ist dabei:
- Maßgeblich ist die Bruttokaltmiete (Grundmiete + kalte Nebenkosten); die Heizkosten kommen separat in tatsächlicher Höhe obendrauf.
- Ein eventueller Stellplatz oder eine Garage wird vom Jobcenter nicht finanziert – das sollte bei der Mietgestaltung berücksichtigt werden (z. B. getrennte Ausweisung).
- Die Werte unterscheiden sich je nach Lage im westlichen oder östlichen Landkreis.
- In vielen Fällen ist eine Direktüberweisung der Miete durch das Jobcenter an den Vermieter möglich – das gibt zusätzliche Sicherheit.
Quelle: Jobcenter Landkreis Lindau (Bodensee) – „Angemessene Kosten der Unterkunft im Landkreis Lindau“, gültig ab 1. Januar 2026.