Manuel Grotz
Manuel Grotz Privatanleger · Aktionärsforum Bodensee
Steinhöfle vs. Günther: Nius-Anwalt zieht vor das Bundesverfassungsgericht
Medien & Recht

Lanz, Günther & Nius: Anwalt Steinhöfle zieht vor das Bundesverfassungsgericht

Veröffentlicht am 19.06.2026 · Medienrecht & Pressefreiheit · Lesezeit ca. 5 Min.

Die Grenzen zwischen staatlicher Macht und privater Meinungsäußerung verschwimmen in der deutschen Medienlandschaft immer mehr. Ein rechtlich brisantes Beispiel: Ministerpräsident Daniel Günther bezeichnete das Medienportal Nius bei Markus Lanz als „Feind der Demokratie“ – und das soll angeblich eine rein private Äußerung gewesen sein. Medienanwalt Joachim Steinhöfle sieht das fundamental anders.

📺 Video-Grundlage dieses Beitrags: Interview mit Joachim Steinhöfle auf dem Kanal Stef de Chef – auf YouTube ansehen.

1.Worum geht es im Kern?

In einer Ausgabe der ZDF-Talkshow Markus Lanz fand Daniel Günther, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein (CDU), scharfe Worte für das Medienportal Nius rund um Julian Reichelt. Er bezeichnete es als „Feind der Demokratie“, gegen den man sich zusammenschließen müsse.

Für Joachim Steinhöfle – der Nius in diesem Verfahren vertritt und unter anderem auch als Anwalt für Elon Musks Plattform X tätig ist – ist das ein klarer und rechtlich unzulässiger staatlicher Übergriff. Denn:

Der Grundsatz: Der Staat hat keine Grundrechte und damit auch keine Meinungsfreiheit wie eine Privatperson. Wenn ein hoher Staatsrepräsentant öffentlich spricht, muss er sachlich, neutral und zurückhaltend agieren. Das Bundesverfassungsgericht hat dies zuletzt im Fall Angela Merkel (Äußerungen zur Thüringen-Wahl) unmissverständlich bestätigt.

2.Das „Chamäleon-Spiel“: Ministerpräsident oder Privatperson?

Die Verteidigungsstrategie des Landes Schleswig-Holstein vor den Verwaltungsgerichten: Günther habe die strittigen Aussagen als „Privatperson“ oder „Parteipolitiker“ getätigt – nicht als Amtsträger. Steinhöfle zerlegt dieses Argument anhand dreier konkreter Fakten:

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Das Zitat Günther selbst sagte in derselben Sendung auf eine außenpolitische Frage: „Ich bin aber nicht als Bürger hier. Ich bin Ministerpräsident von Schleswig-Holstein.“
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Das Hoheitszeichen Er trug am Revers die offizielle Anstecknadel des Landes Schleswig-Holstein – ein Symbol, das bei rein privaten Auftritten rechtlich nicht getragen werden darf.
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Die Staatskosten Eine Presseanfrage von Steinhöfles Kanzlei ergab: Anreise, Mitarbeiter und Logistik für den Lanz-Auftritt wurden vom Land Schleswig-Holstein – also vom Steuerzahler – finanziert.

Trotz dieser Indizien wiesen die lokalen Verwaltungsgerichte in Schleswig-Holstein die Klage ab. Ein Urteil, das Steinhöfle als „wirklichkeitsfern“ bezeichnet.

3.Der Weg nach Karlsruhe

Für Steinhöfle waren die bisherigen Instanzen ohnehin nur eine Durchgangsstation. Aktuell bereitet seine Kanzlei die Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor. Dort soll endgültig geklärt werden, ob sich der Staat so einfach herausreden darf – indem er die freie Presse angreift und sich im Nachhinein auf die „Privatperson“ beruft.

Die Tragweite des Falls geht weit über Nius hinaus. Wenn das BVerfG hier eine klare Linie zieht, würde das künftig jeden Ministerpräsidenten, Minister oder Bundestagsabgeordneten daran hindern, Medien mit staatlicher Autorität im Rücken öffentlich zu diskreditieren.

4.Scharfe Kritik an der Justizpolitik

Am Ende des Interviews zieht Steinhöfle einen größeren Bogen zur Verfasstheit des deutschen Rechtsstaats. Er kritisiert, dass der Justiz – insbesondere den Strafgerichten – massiv Ressourcen fehlen, während Millionen an Steuergeldern in NGOs und selbsternannte „Faktenchecker“ fließen.

„Ich brauche keinen Faktencheck von diesen Journalismus-Simulanten. Ich brauche eine Justiz, die dann, wenn Recht verletzt wird, schnell und zügig den Betroffenen hilft.“ — Joachim Steinhöfle im Interview auf Stef de Chef
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Hat Daniel Günther seine Kompetenzen als Ministerpräsident überschritten – oder muss ein Politiker in einer Talkshow so reden dürfen?
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Quelle: Interview mit Joachim Steinhöfle – Stef de Chef (YouTube)

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die im Interview geäußerten Positionen von Rechtsanwalt Joachim Steinhöfle wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Die dargestellten Sachverhalte basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen und dem verlinkten Interview.
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