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Steuerliche Behandlung offener Long-Positionen (z. B. Long Calls) zum Jahresende in Deutschland
Offene Long-Positionen in Optionskontrakten, wie z. B. Long Calls (Kauf einer Call-Option), werden in Deutschland nicht zum Jahresende fiktiv realisiert und besteuert. Es gibt keine Mark-to-Market-Bewertung für private Anleger, bei der unrealisierte Gewinne oder Verluste am Jahresende steuerlich erfasst werden. Stattdessen erfolgt die Besteuerung erst bei der Realisierung der Position, also durch: Glattstellung (Verkauf der…
