Das Jahr 2026 bringt eine Reihe von Neuerungen im deutschen Steuerrecht mit sich, die vor allem durch das Steueränderungsgesetz 2025 umgesetzt werden. Diese Änderungen betreffen Pendler, Rentner, Familien, Unternehmen und den Umweltschutz. Viele Maßnahmen zielen auf Entlastungen ab, wie höhere Pauschalen und Freibeträge, während andere – wie die Erhöhung der CO₂-Steuer – zu höheren Belastungen führen können. Im Folgenden fasse ich die wichtigsten Änderungen zusammen, basierend auf den neuesten gesetzlichen Beschlüssen. Beachten Sie, dass individuelle Auswirkungen von Ihrem Einkommen und Ihrer Situation abhängen – eine Beratung durch einen Steuerberater ist empfehlenswert.
1. Einkommensteuer und Freibeträge
- Grundfreibetrag: Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt von 12.096 Euro auf 12.348 Euro für Singles (für zusammenveranlagte Eheleute verdoppelt sich der Betrag auf 24.696 Euro). Das bedeutet, dass Einkommen bis zu diesem Betrag steuerfrei bleibt.
- Kinderfreibetrag: Der Freibetrag pro Kind und Jahr wird auf 9.756 Euro angehoben (ein Plus von 156 Euro im Vergleich zu 2025).
- Kindergeld: Das monatliche Kindergeld pro Kind erhöht sich auf 259 Euro (4 Euro mehr als 2025).
- Gewerkschaftsbeiträge: Diese können künftig zusätzlich zu den Pauschbeträgen und Werbungskosten abgezogen werden, was eine Entlastung für Gewerkschaftsmitglieder darstellt.
2. Pendler und Mobilität
- Entfernungspauschale (Pendlerpauschale): Eine der markantesten Änderungen: Ab dem ersten Kilometer gilt einheitlich 38 Cent pro Kilometer (bisher 30 Cent für die ersten 20 km und 38 Cent ab dem 21. km). Das führt zu höheren Werbungskostenabzügen, z. B. 176 Euro mehr bei 10 km Arbeitsweg und Fünf-Tage-Woche.
- Mobilitätsprämie: Die Prämie (als Steuergutschrift für Geringverdiener) wird dauerhaft entfristet und bleibt bestehen.
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos: Die Befreiung für Neuzulassungen wird bis Ende 2030 verlängert (maximal bis 2035).
3. Arbeit und Rente
- Aktivrente: Ab Rentenalter können Beschäftigte bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Dies gilt für sozialversicherungspflichtige Jobs.
- Steuerfreie Überstundenzuschläge: Zuschläge für Mehrarbeit (max. 25 % des Grundlohns, bei Stundenlohn bis 50 Euro) sind steuerfrei, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind (z. B. keine kürzliche Arbeitszeitreduktion).
- Steuerfreie Teilzeitaufstockungsprämie: Bis zu 4.500 Euro steuerfrei für dauerhafte Erhöhung der Arbeitszeit (mind. 24 Monate).
- Sachbezugswerte: Für Verpflegung steigen die Werte auf 345 Euro monatlich (Frühstück: 2,37 Euro/Tag, Mittag/Abend: 4,57 Euro). Unterkunft: 285 Euro monatlich.
4. Umsatzsteuer und Unternehmen
- Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Der Steuersatz für Speisen sinkt dauerhaft auf 7 % (Getränke bleiben bei 19 %). Das betrifft Restaurants, Caterer und Verpflegung in Kitas, Schulen etc.
- Stromsteuer: Dauerhafte Senkung auf EU-Mindestmaß (0,05 Cent/kWh) für produzierende Unternehmen und Landwirtschaft.
- Freigrenze für gemeinnützige Organisationen: Der steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb wird auf 50.000 Euro angehoben.
5. Umwelt und Ehrenamt
- CO₂-Steuer: Der Preis steigt auf 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂, was Heiz- und Kraftstoffpreise erhöht.
- Ehrenamtspauschale und Übungsleiterfreibetrag: Die Ehrenamtspauschale steigt auf 960 Euro (von 840 Euro), der Übungsleiterfreibetrag auf 3.300 Euro (von 3.000 Euro).
- Parteispenden: Die absetzbaren Höchstbeträge verdoppeln sich (Singles: 6.600 Euro, Paare: 13.200 Euro).
Fazit: Entlastungen und Belastungen im Mix
Während Änderungen wie die höhere Pendlerpauschale und steuerfreie Zuschläge viele Arbeitnehmer entlasten, könnten steigende Sozialbeiträge und der höhere CO₂-Preis – insbesondere für Gutverdienende – zu Nettobelastungen führen. Die Bundesregierung zielt mit diesen Maßnahmen auf Ausgleich der kalten Progression und Förderung von Arbeit und Umweltschutz ab. Für eine persönliche Einschätzung empfehle ich, Ihre Steuererklärung 2026 sorgfältig zu prüfen oder professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bleiben Sie informiert – das Steuerrecht kann sich durch weitere Gesetze noch ändern!
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