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Änderung der Kleinunternehmerregelung 2025

Die Kleinunternehmerregelung ist eine steuerliche Vereinfachung für kleine Unternehmen, die es ihnen ermöglicht, von der Umsatzsteuerpflicht befreit zu sein. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand und erleichtert die Buchführung. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  1. Aktuelle Regelung (bis Ende 2024):
    • Der Gesamtumsatz des Vorjahres darf 22.000 EUR nicht überschreiten.
    • Der Umsatz im laufenden Jahr darf voraussichtlich 50.000 EUR nicht übersteigen.
  2. Neuregelung ab 1. Januar 2025:
    • Der Gesamtumsatz des Vorjahres darf 25.000 EUR nicht überschreiten.
    • Der Umsatz im laufenden Jahr darf 100.000 EUR nicht übersteigen.
    • Die Regelung gilt auch für Unternehmen aus dem EU-Ausland, die in Deutschland tätig sind.

Diese Änderungen ermöglichen es mehr kleinen Unternehmen, von der Kleinunternehmerregelung zu profitieren. Wenn der Umsatz im laufenden Jahr jedoch die Grenze von 100.000 EUR überschreitet, entfällt die Berechtigung zur Kleinunternehmerregelung ab diesem Zeitpunkt.